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Aichach-Friedberg: Unfall bei Allenberg: Darum ist der Vorwurf der fahrlässigen Tötung vom Tisch

Aichach-Friedberg

Unfall bei Allenberg: Darum ist der Vorwurf der fahrlässigen Tötung vom Tisch

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    In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag ist eine junge Frau bei Allenberg bei einem Unfall ums Leben gekommen.
    In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag ist eine junge Frau bei Allenberg bei einem Unfall ums Leben gekommen. Foto: Erich Echter (Archivbild)

    Nach dem tödlichen Verkehrsunfall auf der Kreisstraße 2 zwischen den Schiltberger Ortsteilen Allenberg und Höfarten (Landkreis Aichach-Friedberg) an Ostern startet am Montag nun der Prozess gegen den Fahrer und seinen Beifahrer am Amtsgericht Augsburg. Entgegen der ursprünglichen Anklage ist der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen den Fahrer allerdings längst vom Tisch. Grund ist das Ergebnis des Unfallgutachtens, das die beiden Brüder aus dem Landkreis Freising entlastet.

    Unfall bei Allenberg war für Fahrer möglicherweise unvermeidbar

    In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag waren der 29 Jahre alte Autofahrer und sein 28 Jahre alter Bruder mit einem 1er-BMW von Allenberg kommend in Richtung Höfarten unterwegs. Kurz hinter Allenberg kam es zu einem Zusammenstoß mit der 23 Jahre alten Fußgängerin aus der Gemeinde Gachenbach (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen). Durch die Wucht des Aufpralls wurde sie auf den Radweg geschleudert und war laut Obduktion sofort tot. Passanten fanden sie gegen 0.50 Uhr.

    Der Unfall sorgte weit über die Orts- und Landkreisgrenzen hinaus für Bestürzung. Bundesweit berichteten die Medien über den Unfall. Die beiden Brüder fuhren davon. Noch in derselben Nacht leitete die Polizei eine Fahndung ein, bei der auch ein Hubschrauber zum Einsatz kam. Die Suche blieb zunächst ohne Erfolg. Doch das Auto wurde nach Angaben der Erst am Mittwoch darauf stellten der Fahrer und sein Beifahrer sich bei einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg. Damit kamen sie einer Festnahme zuvor, die bereits vorbereitet wurde. Beide kamen in U-Haft, aus der der Beifahrer Ende Mai entlassen wurde; der Fahrer jedoch erst Mitte August als das Gutachten zum Unfallhergang vorlag. Zu Beginn ging die Staatsanwaltschaft noch von einer Fluchtgefahr aus.

    Denn wie das Gutachten zeigt, konnte der Autofahrer möglicherweise nichts für den tragischen Unfall. Wie das Amtsgericht Augsburg auf Nachfrage erklärt, wurden bei dem Gutachten die möglichen Unfallvarianten zusammengestellt. "In der für die Angeklagten günstigsten Variante war der Unfall unvermeidbar", so der für die Pressearbeit zuständige Richter Dominik Semsch. Ob der Fahrer und sein Beifahrer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen, könne das Gutachten zwar nicht abschließend klären, da die beiden erst im Nachgang festgenommen wurden, allerdings gebe es darauf keine Hinweise. Die Geschädigte war laut Amtsgericht erheblich alkoholisiert.

    Prozess um Unfall: Fahrer war laut Gutachten nicht zu schnell unterwegs

    Zur Geschwindigkeit des Fahrzeugs kann das Gutachten dagegen Angaben machen. Die Untersuchungen ergaben, dass der Fahrer mit einer Geschwindigkeit zwischen 75 und 95 km/h unterwegs war – also deutlich unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde. Auch die Frage, wo sich die Frau zum Unfallzeitpunkt befand, konnte das Gutachten klären. "Relativ sicher war die Geschädigte mittig auf der Straße", so Semsch. Ob sie dort stand oder lief, könne man dagegen nicht mehr rekonstruieren. "Das ist allerdings für die Einschätzung relevant, ob die Frau auf der Straße erkennbar war oder nicht." Wenn sie auf der Straße gestanden hätte, wäre sie für den Fahrer nicht erkennbar gewesen, so das Ergebnis des Gutachtens. Alles in allem könne eine fahrlässige Tötung anhand der unfallanalytischen Untersuchungen nicht bewiesen werden, erklärt der Richter.

    Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg im August den Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen gelassen. Es bleibt der Vorwurf der Unfallflucht, die nach dem tragischen Unfall in Schiltberg und weit darüber hinaus für große Wut gesorgt hatte. Deshalb müssen sich der Fahrer und Beifahrer am Montag um 13 Uhr vor dem Amtsgericht

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