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Aichach-Friedberg: Tödlicher Unfall bei Allenberg: Fahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Aichach-Friedberg

Tödlicher Unfall bei Allenberg: Fahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

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    Der Prozess um den tödlichen Unfall bei Allenberg fand vor dem Augsburger Amtsgericht statt.
    Der Prozess um den tödlichen Unfall bei Allenberg fand vor dem Augsburger Amtsgericht statt. Foto: Marina Wagenpfeil

    Nach dem tödlichen Unfall zwischen Höfarten und Allenberg (Gemeinde Schiltberg) im Landkreis Aichach-Friedberg, bei dem eine 23 Jahre alte Frau ums Leben gekommen war, ist am Montag das Urteil vor dem Amtsgericht Augsburg gefallen. Der 29-jährige Unfallfahrer wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungsfrist beläuft sich auf drei Jahre. Zudem wird ihm für eine Dauer von 16 Monaten die Fahrerlaubnis entzogen. Das wirkt sich auch beruflich auf den Mann aus, da dieser bereits angefangen hatte, einen LKW-Führerschein zu machen. Straffrei kommt hingegen der Beifahrer des Unfallwagens aus dem Prozess. Gegen ihn wurde das Verfahren eingestellt – unter der Bedingung, dass er auf eine Entschädigung für seine Zeit in der Untersuchungshaft verzichtet. Der 28-Jährige wurde bereits Ende Mai aus der Untersuchungshaft entlassen.

    Unfall bei Allenberg: Zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten

    In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag waren der Autofahrer und sein 28 Jahre alter Bruder, beide aus dem Landkreis Freising, auf der Kreisstraße 2 von Allenberg kommend in Richtung Höfarten unterwegs. Kurz hinter Allenberg kam es zu einem Zusammenstoß mit der 23 Jahre alten Fußgängerin aus der Gemeinde Gachenbach (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen). Durch die Wucht des Aufpralls wurde sie auf den Radweg geschleudert und war laut Obduktion sofort tot. Passanten fanden sie gegen 0.50 Uhr. Der Unfall sorgte weit über die Orts- und Landkreisgrenzen hinaus für Bestürzung. Die beiden Brüder fuhren davon und stellten sich erst am Mittwoch darauf bei einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg. Damit kamen sie einer Festnahme zuvor, die bereits vorbereitet wurde.

    Zunächst war die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen vom Tatbestand der fahrlässigen Tötung ausgegangen, allerdings konnte sich dieser Punkt nicht halten: "Der Unfall war nach dem Ergebnis des unfallanalytischen Gutachtens in einer der nicht unwahrscheinlichen Konstellationen unvermeidbar", erklärt die Pressestelle der

    Die Anteilnahme nach dem tödlichen Unfall zwischen Allenberg und Höfarten war groß.
    Die Anteilnahme nach dem tödlichen Unfall zwischen Allenberg und Höfarten war groß. Foto: Erich Echter (Archivbild)

    Wie Ruisinger erklärt, habe das unfallanalytische Gutachten unter anderem ergeben, dass der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern nicht überschritten hatte. "Der Unfallhergang wurde so gut wie möglich rekonstruiert", erklärt der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin den Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen gelassen, der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt und der 29-Jährige aus der U-Haft entlassen. Ruisinger sagt: "Die Haft hat meinen Mandanten tief beeindruckt." Es tue ihm unendlich leid, was passiert ist. "Er weiß, dass er einen großen Fehler gemacht hat, sich vom Unfallort zu entfernen." Er sei in der Situation in Panik verfallen.

    Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben das Urteil angenommen, die Vertretung der Nebenklage allerdings nicht.

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