Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Aichach-Friedberg: So steht es um den Pflichtumtausch alter Führerscheine in Aichach-Friedberg

Aichach-Friedberg

So steht es um den Pflichtumtausch alter Führerscheine in Aichach-Friedberg

    • |
    Bis 2033 sollen alle Führerscheine der EU den gleichen Standards entsprechen. Dafür müssen alte gegen neue umgetauscht werden.
    Bis 2033 sollen alle Führerscheine der EU den gleichen Standards entsprechen. Dafür müssen alte gegen neue umgetauscht werden. Foto: Andreas Arnold (Symbolbild)

    Wer einen Führerschein hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen im Laufe der nächsten Jahre umtauschen. Dafür gelten gesetzliche Fristen, die nach Ausstellungsjahr und Geburtsjahrgang gestaffelt sind. So mussten bis Anfang des Jahres Papierführerscheine von den Jahrgängen 1953 bis 1964 umgetauscht werden. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben noch bis zum 18. Januar 2024 Zeit - alle anderen sogar noch länger. Doch bis spätestens 2033 sollen auch im Landkreis Aichach-Friedberg alle

    Die Führerschiene sollen europaweit vereinheitlicht werden

    Wie Melanie Royer vom Landratsamt Aichach-Friedberg erklärt, handelt es sich bei diesem Pflichtumtausch der alten Führerscheine um eine Sicherheitsvorkehrung, die in der dritten EU-Führerscheinrichtlinie festgehalten ist. Somit sollen alle in der Europäischen Union im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, um insbesondere die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Der EU-Kartenführerschien wird im Scheckkartenformat ausgestellt und wird auf 15 Jahre befristet. Konkret ändert sich an der eigenen Fahrerlaubnis aber nichts. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, erfüllen bereits diese Anforderungen. 

    Seinen Führerschein kann man in der Führerscheinstelle im Landratsamt Aichach-Friedberg umtauschen. Dafür kann man online einen Termin vereinbaren. Die Wartezeit dafür ist derzeit gering, fast täglich sind auch spontan Termine buchbar. Zwingend erforderlich ist das aber nicht. Man kann auch zu den Öffnungszeiten einfach ins Landratsamt kommen. Die Bearbeitung an sich dauert etwa einen bis vier Monate. Einen gewissen Vorlauf sollten Autofahrerinnen und -fahrer deshalb einplanen. Als Richtschnur empfiehlt die Führerscheinstelle eine Antragsstellung im Jahr vor dem Fristablauf.

    Die aktuelle Bearbeitungszeit kann bei Bedarf bei der zuständigen Sachbearbeiterin (Frau Pietschmann, 08251-92166) erfragt werden. Alternativ kann der Führerschein auch bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde umgetauscht werden. Mitzubringen ist allenfalls ein Personalausweis beziehungsweise Reisepass, das Führerscheindokument und ein biometrisches Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr sein darf. 

    Je nachdem ob man einen Papier- oder Kartenführerschein besitzt, gelten verschieden Fristen, die sich an dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin beziehungsweise des -inhabers oder dem Ausstellungsjahr orientieren."Eine Staffelung erfolgt, um die Antragsflut bei den Fahrerlaubnisbehörden einzudämmen und auf mehrere Jahre gleichmäßig aufzuteilen", erklärt Royer. 

    Bislang wurden die Führerschiene fristgerecht umgetauscht

    Eine Kontrolle diesbezüglich erfolgt durch keine konkrete Stelle. Wird bei einer Polizeikontrolle jedoch festgestellt, dass das Führerscheindokument bereits umzutauschen war, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Dazu sei es in Aichach bislang jedoch noch nicht gekommen, wie die Polizeiinspektion Aichach mitteilt. Bei Führerscheinkontrollen seien bislang alle Führerschiene, die umgetauscht werden mussten, fristgerecht erneuert worden. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden