Wer einen Führerschein hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen im Laufe der nächsten Jahre umtauschen. Dafür gelten gesetzliche Fristen, die nach Ausstellungsjahr und Geburtsjahrgang gestaffelt sind. So mussten bis Anfang des Jahres Papierführerscheine von den Jahrgängen 1953 bis 1964 umgetauscht werden. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben noch bis zum 18. Januar 2024 Zeit - alle anderen sogar noch länger. Doch bis spätestens 2033 sollen auch im Landkreis Aichach-Friedberg alle Führerscheine umgetauscht werden. Warum solch ein Umtausch überhaupt notwendig ist und wie es bislang im Landkreis aussieht.
Aichach-Friedberg