Alte Führerscheine müssen nach einem gestaffelten Zeitplan nach Geburtenjahrgängen in den aktuellen Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Stichtag 19. Januar für die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 hat in den vergangenen Wochen zu einer Antragswelle im Landratsamt Aichach-Friedberg und damit zu längeren Bearbeitungszeiten geführt, wie Pressesprecher Wolfgang Müller mitteilt.
Anträge, die zu knapp vor dem Stichtag gestellt wurden, können nun nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Frist abgeschlossen werden, teilt das Landratsamt mit. Damit sie möglichst zügig bearbeitet werden können, bittet die Führerscheinstelle darum, derzeit nicht telefonisch nach dem Bearbeitungsstand zu fragen.
Jetzt sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran
Zum nächsten Stichtag 19. Januar 2024 stehen die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch an. Die Führerscheinstelle bittet alle Inhaber eines Papierführerscheins dieser Jahrgänge, den Antrag rechtzeitig, am besten bereits im Frühjahr oder Sommer zu stellen. Das soll verhindern, dass zum Ende der Frist wieder eine Antragswelle entsteht, die nicht mehr rechtzeitig abgearbeitet werden kann. Die Nutzung eines alten Papierführerscheins nach Ablauf der Umtauschfrist kann mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro geahndet werden, so das Landratsamt. (AZ)