Mehrere Schafe, eine Hündin – und mittendrin ein Zwist zwischen einem Mann aus dem Landkreis Aichach-Friedberg, seinen Nachbarn und dem Landratsamt. Auslöser war eine Beschwerde der Nachbarn bei der Behörde: Der Mann, der die Schafe und die Hündin als „Haustiere“ betrachtet, soll mit der Tierhaltung gegen Tierschutzpflichten verstoßen. Die Hündin sei dauerhaft angeleint, die Hundehütte zu klein und die Tiere wären nicht gut genug mit Wasser und Fressen versorgt. Das Veterinäramt kontrollierte das Grundstück und erlegte dem Mann Zwangsgelder auf, genauso wie Anordnungen, wie er die Tiere zu halten habe.
Dagegen ging der ehemalige Landwirt nun vor dem Verwaltungsgericht Augsburg vor. Dort konnten sich Kläger und Landratsamt einigen: Die beiden Parteien verständigten sich darauf, dass der Mann sie künftig an die Haltungsanordnungen hält, die Zwangsgelder wurden dafür vorerst aufgehoben. Allerdings sagt eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtes: „Der Kläger geht weiterhin davon aus, nicht gegen seine Tierschutzpflichten verstoßen zu haben.“ (ddur)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden