Die Grundsatzentscheidung ist schon vor 14 Jahren im Kreisentwicklungsausschuss gefallen: Der Landkreis bezahlt seither nur noch die günstigste Fahrkarte zu einer weiterführenden Schule. Diese Regelung bei der Beförderung hat für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler im Wittelsbacher Land keine Auswirkungen auf die Kostenfreiheit ihres Schulwegs. Es gibt aber auch Härtefälle im Landkreis, wenn Eltern die Bus- oder Bahnkarte selbst bezahlen müssen, weil ihre Kinder nicht die „nächstgelegene“ Schule besuchen. Der Schulausschuss des Kreistags hat jetzt einstimmig eine Ausnahme für Realschüler aus Pöttmes beschlossen. Gleichzeitig wird nachdrücklich betont, dass es sich nicht um einen Präzedenzfall handelt. Hintergrund: Wenn sich andere Eltern darauf berufen, würde es für den Kreis teuer werden.
Aichach-Friedberg
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