Ein schwäbischer Landkreis klagt gegen einen anderen: Der Kreis Aichach-Friedberg hatte für einen Jugendlichen Jugendhilfeleistungen erbracht, hielt dafür aber eigentlich den Landkreis Günzburg für zuständig. Deshalb sollte es am Verwaltungsgericht Augsburg zu einer Verhandlung kommen: Wie das Landratsamt Aichach-Friedberg auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, habe das Günzburger Landratsamt die Erstattung der Kosten zunächst abgelehnt. „Deshalb haben wir die Klage eingereicht“, heißt es beim Landratsamt in Aichach. Zu einer Verhandlung kam es aber gar nicht erst.
Anknüpfungspunkt sei der Wohnort der Mutter gewesen, die mehrfach umgezogen sei und unter anderem im Landkreis Günzburg gewohnt habe. Das war auch der Schlüssel zu einer außergerichtlichen Einigung: Laut Landratsamt Aichach-Friedberg wies das Augsburger Verwaltungsgericht den Landkreis Günzburg noch vor dem Termin darauf hin, dass nach vorläufiger Einschätzung der Landkreis Günzburg örtlich zuständig gewesen sei. Die Klage dürfte aus Sicht des Verwaltungsgerichtes daher Erfolg haben. „Daraufhin hat uns der Landkreis Günzburg die geforderten Kosten erstattet“, sagt eine Sprecherin des Landratsamtes in Aichach. Eine mündliche Verhandlung wurde so hinfällig. Zur Höhe der Kosten konnte das Landratsamt am Mittwochnachmittag keine Angaben mehr machen.
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