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Aichach-Friedberg: Freibäder in Aichach und Dasing öffnen wieder

Aichach-Friedberg

Freibäder in Aichach und Dasing öffnen wieder

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    Das Aichacher Freibad (Bild) öffnet am Dienstag, 1. Juni. Auch das Freibad in Dasing empfängt an diesem Tag zum ersten Mal in dieser Saison Besucher.
    Das Aichacher Freibad (Bild) öffnet am Dienstag, 1. Juni. Auch das Freibad in Dasing empfängt an diesem Tag zum ersten Mal in dieser Saison Besucher. Foto: Marlene Weyerer (Archivfoto)

    Das Warten hat ein Ende. Später als gewohnt öffnen in diesem Jahr die Freibäder im Landkreis Aichach-Friedberg ihre Pforten. Doch jetzt, da die Corona-Zahlen auch im Wittelsbacher Land deutlich gesunken sind, kann die Saison losgehen. Sowohl in Aichach als auch in Dasing soll es in wenigen Tagen so weit sein.

    Beide Freibäder eröffnen die Saison am Dienstag, 1. Juni. Die Besucher müssen dabei einige Regeln beachten. Die Besucherzahlen in beiden Bädern sind auch heuer begrenzt - in Aichach auf 600 zur selben Zeit, in Dasing auf 600 am Tag.

    Begrenzte Besucherzahlen in Freibädern von Aichach und Dasing

    Besucher des Aichacher Freibads können auf der Internetseite der Stadt unter aichach.de/Freizeit/Bäder/Freibad schauen, ob die Freibadampel auf Grün oder Rot steht. In Dasing können sich Besucher unter Telefon 08205/1408 erkundigen, wie stark besucht das Bad gerade ist.

    In Aichach werden zwar, anders als im Vorjahr, nicht nur Einzelkarten, sondern auch wieder Saisontickets verkauft. Doch Hauptamtsleiterin Aurelija Igel macht darauf aufmerksam, dass auch Inhaber von Saisonkarten nicht mehr eingelassen werden, wenn die maximale Besucherzahl erreicht ist. In Dasing sind Jahres- oder Familienkarten erhältlich.

    Kontakterfassung in Freibädern in Aichach und Dasing

    In beiden Bädern gelten die üblichen Mindestabstände und eine Maskenpflicht unter anderem beim Einlass. Ebenso ist eine Kontakterfassung erforderlich. Eine Anmeldung oder Reservierung ist nicht nötig beziehungsweise möglich. Angesichts der derzeit niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz entfällt die Testpflicht. Das ändert sich aber nach aktuellem Stand, wenn die Inzidenz den Wert von 50 übersteigt.

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