Die Streifen entlang von Gewässern dürfen nicht bewirtschaftet werden, weder landwirtschaftlich noch gärtnerisch. Stattdessen müssen Randstreifen von mindestens fünf Metern Breite freigehalten werden. Das gilt seit August 2019 und ist eine Folge des Volksbegehrens "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“. Doch nicht immer ist eindeutig erkennbar, an welchen
Aichach-Friedberg