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Aichach-Friedberg, Augsburg: Ein Mann attackiert seinen Bruder heftig – und geht in Berufung

Aichach-Friedberg, Augsburg

Ein Mann attackiert seinen Bruder heftig – und geht in Berufung

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    Vor dem Landgericht Augsburg wurde nun über die Berufung eines Mannes verhandelt, der seinen Bruder heftig attackiert hatte.
    Vor dem Landgericht Augsburg wurde nun über die Berufung eines Mannes verhandelt, der seinen Bruder heftig attackiert hatte. Foto: Jakob Stadler (Symbolbild)

    Der Zwist zwischen zwei Brüdern aus dem nördlichen Landkreis zieht sich schon einige Jahre hin. Im Februar vergangenen Jahres eskalierte er. Da stürzte der heute 56-Jährige wutentbrannt auf das Grundstück seines 60-jährigen Bruders, schlug diesen mehrfach auf den Kopf, beleidigte und bedrohte ihn. Das Amtsgericht Aichach verurteilte den 56-Jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch zu 90.000 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze zu je 500 Euro). Dagegen legte er Berufung ein. Bei der Verhandlung vor der neunten Strafkammer am Landgericht Augsburg am Freitag beschränkte der 56-Jährige sie dann aber auf die Rechtsfolgen.

    Das Gespräch mit seinem Bruder sei „sehr laut“ gewesen, hatte der Angeklagte bei der Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht zugegeben. Er bestritt jedoch, ihn angegriffen zu haben. Laut seiner Version hatten sich beide geschubst und waren dann über den Aufsitzmäher gefallen, auf dem der 60-Jährige vorher gesessen hatte. Die beiden Kinder des 60-Jährigen hatten den Auftritt ihres Onkels miterlebt. Die Tochter hatte sogar gesehen, wie er über ihrem Vater gestanden und mit der Faust auf ihn eingeschlagen hatte. „Wie im Blutrausch“ hatte sie es in ihrer Zeugenaussage vor dem Amtsgericht formuliert. Der 60-Jährige hatte ausgesagt, dass er seit dem Vorfall unter Schlaflosigkeit und Ohrensausen leide.

    Inzwischen haben die Brüder einen Vergleich geschlossen

    Inzwischen haben die beiden Brüder auf zivilrechtlichem Weg einen Vergleich geschlossen. Der 56-Jährige, der zusammen mit seinem Bruder ein Unternehmen leitete, zog sich aus dem Betrieb zurück und arbeitet heute als Angestellter. Auch seine Frau und die 26-jährige Tochter, die ebenfalls in dem Unternehmen angestellt waren, arbeiten dort heute nicht mehr.

    Die aggressive Art und Weise, wie der 60-Jährige mit der Tochter seines Bruders umgegangen war, war im Februar vergangenen Jahres der Grund für den Wutausbruch des 56-Jährigen gewesen. Laut Aussage der 26-Jährigen vor dem Amtsgericht war ihr Onkel sie „richtig aggressiv“ wegen einer Gehaltserhöhung angegangen. Dazu soll er eine Handbewegung gemacht haben, als ob er eine Waffe halte und den Abzug drücke. Als die 26-Jährige, auf die das Verhalten des Onkels scheinbar einen nachhaltigen Eindruck gemacht hatte, ihrem Vater davon berichtet hatte, war der zu seinem Bruder gestürmt, um ihn zur Rede zu stellen.

    Spannungen über viele Jahre zwischen den Brüdern aus dem Landkreis

    Aus Sicht von Richter Wolfgang Natale, Vorsitzender der neunten Strafkammer am Landgericht, müsse man berücksichtigen, dass man einen solchen Fall nicht mit der Körperverletzung bei einem Fremden gleichsetzen könne. „Es waren innerfamiliäre Spannungen, die sich wahrscheinlich über viele Jahre erstrecken.“

    Das war einer der Gründe, den Verteidigerin Julia Weinmann anführte, die eine Einstellung des Verfahrens anregte. Der Zwist zwischen den Brüdern führe dazu, dass Familienfeste getrennt gefeiert werden, führte sie aus. Das Ausscheiden aus dem Familienbetrieb brachte für den 56-Jährigen außerdem massive finanzielle Verluste. Sein Versuch, sich mit dem Bruder auszusöhnen, war bisher nicht von Erfolg gekrönt. Keine Reaktion gab es von dem 60-Jährigen laut der Anwältin auf das Schreiben eines Schlichters. Das alles rechtfertigte aus Weinmanns Sicht eine Einstellung des Verfahrens.

    Für Staatsanwalt Julian Küffer kam das jedoch nicht in Betracht: „Dafür sind es zu heftige Taten, die vorgefallen sind.“ Er könne sich „mit Bauchschmerzen“ der von Natale angeregten reduzierten Anzahl von 90 Tagessätzen annähern, so der Staatsanwalt. Damit würde der 56-Jährige keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen. Voraussetzung dafür war allerdings, dass er die Berufung auf die Rechtsfolgen beschränkte. Was er dann auch tat.

    Geldstrafe wird an das veränderte Einkommen angepasst

    Die Parteien verständigten sich zudem darauf, die Tagessatzhöhe mit 90 Euro an die veränderten Einkommensverhältnisse anzupassen. Verteidigerin Weinmann plädierte nach der Verständigung für eine Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro (70 Tagessätze zu je 90 Euro). Staatsanwalt Küffer rechnete dem 56-Jährigen sein Geständnis an. Strafverschärfend berücksichtigte er, dass es eine heftige Körperverletzung gewesen und der 56-Jährige extra zu seinem Bruder gefahren war. Küffer sprach sich dafür aus, das erstinstanzliche Urteil vom Amtsgericht Aichach auf 90 Tagessätze zu je 90 Euro (8100 Euro) abzuändern.

    Dem schloss sich auch die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Natale an. Vor allem die erheblichen und nachhaltigen Verletzungen des 60-Jährigen wogen für Natale schwer. Insgesamt sah er jedoch eine ganze Reihe von positiven Aspekten. Unter anderem konnte er nicht ausschließen, dass es bei der familiären Auseinandersetzung zu gegenseitigen Provokationen gekommen sei. Die geschäftliche Trennung habe den Konfliktherd partiell eingedämmt, sagte Natale. Er verwarf die Berufung und verurteilte den 56-Jährigen zu einer Geldstrafe von 8100 Euro. Nun hat er eine Woche lang Zeit, zu überlegen, ob er in Revision gehen will. Unternimmt er nichts, ist das Urteil rechtskräftig.

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