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Aichach: Fahren ohne Führerschein bringt 25-Jährigen ins Gefängnis

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Fahren ohne Führerschein bringt 25-Jährigen ins Gefängnis

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    Ein 25-Jähriger nutzt ohne zu fragen mehrmals einen Firmenwagen, obwohl er gar keinen Führerschein hat. Wie der junge Mann am Ende auffliegt.
    Ein 25-Jähriger nutzt ohne zu fragen mehrmals einen Firmenwagen, obwohl er gar keinen Führerschein hat. Wie der junge Mann am Ende auffliegt. Foto: Katja Röderer (Archiv)

    Er hatte keinen Führerschein und fuhr mit einem Auto, das ihm nicht gehörte. Und das nicht nur einmal, sondern gleich mehrmals. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach gab der 25-Jährige aus dem Nachbarlandkreis Neuburg-Schrobenhausen alles zu. Seine Begründung: „Zugfahren war mir zu doof.“ Das brachte ihm eine Anklage wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

    Einen Führerschein hatte der Angeklagte nie besessen. Zuerst habe ihm dafür das nötige Kleingeld gefehlt, dann sei er bei der Fahrschule aufgrund seiner Vorstrafen zu den Praxisstunden nicht zugelassen worden, erzählte der 25-Jährige ganz offen. Fahren konnte er trotzdem. Das habe er während seiner Zeit als Automechaniker auf dem Hof des Betriebs gelernt, sagte der Angeklagte aus. Als er im Oktober vergangenen Jahres eine neue Arbeitsstelle in Augsburg antrat, fuhr er mit dem Zug dorthin. Rund 50 Minuten, einschließlich zweimal umsteigen, dauerte die Fahrt. Nach rund drei Wochen hatte der 25-Jährige genug davon und nutzte die Gelegenheit, dass er bei seinem Arbeitgeber so leicht an die Schlüssel für die Firmenwagen kam.

    Prozess in Aichach: Tanken überführt Angeklagten

    Er nahm sich, ohne seinen Arbeitgeber zu fragen, ein Auto aus dem Fuhrpark und fuhr damit rund 40 Kilometer nach Hause – über die Autobahn und die Bundesstraße. Nachts fuhr er die gleiche Strecke wieder zurück, tankte das Auto auf dem Firmengelände auf und fuhr wieder heim. Noch zwei weitere Male war er laut Anklage mit dem Auto in die Arbeit und nach Hause gefahren, bevor er aufflog.

    Ausgerechnet das Tanken brach dem 25-Jährigen das Genick. Weil er knapp bei Kasse war, wollte er mit der Firmentankkarte, die er im Auto gefunden hatte, im Landkreis Aichach-Friedberg tanken. Die Tankstelle akzeptierte die Karte jedoch nicht. Als der Angeklagte seine Schulden von rund 50 Euro auch am nächsten Tag nicht beglichen hatte, wandte sich der

    Der Angeklagte stand immer wieder vor Gericht

    „Fast eine gewisse Komik“ hatte die ganze Geschichte für Staatsanwältin Beate Christ. Überhaupt nicht lustig fand sie jedoch, dass der Angeklagte im Laufe der vergangenen zehn Jahre mehrmals vor allem wegen Diebstahls vor Gericht gestanden hatte. Obwohl er, wie im aktuellen Fall, unter offener Bewährung handelte, hatte er immer wieder Richter gefunden, die ihn erneut zu Bewährungsstrafen verurteilten und nicht ins Gefängnis schickten.

    Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht

    Die Justiz unterscheidet bei Strafprozessen zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Ist ein Angeklagter zur Tatzeit jugendlich (14 bis 17 Jahre alt), gilt Jugendstrafrecht. Rechtlich möglich ist das in den meisten Fällen auch bei Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 21 Jahre alt). Ist ein Angeklagter zur Tatzeit 22 Jahre oder älter, gilt automatisch Erwachsenenstrafrecht. Jugendstrafrecht ist dann ausgeschlossen.

    Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Strafrecht für Erwachsene. Im Mittelpunkt steht hier den Angaben zufolge die Erziehung und nicht die Bestrafung.

    Prozesse, die nach Jugendstrafrecht verhandelt werden, sind in der Regel nicht öffentlich. Möglich sind maximal fünf Jahre Haft, bei Mord in der Regel bis zu zehn Jahre. Bei Mord in besonders schweren Fällen und nur bei Heranwachsenden (nicht bei Jugendlichen) können es auch maximal 15 Jahre Haft sein.

    Prozesse nach Erwachsenenstrafrecht werden normalerweise öffentlich verhandelt, Mord wird in der Regel mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet. dpa

    Vielleicht sei das das Problem des Angeklagten, dass er zu oft eine zweite und dritte Chance bekommen habe, überlegte die Staatsanwältin. Die Aussage des 25-Jährigen, er habe sich mit der Autofahrt Zeit sparen wollen, ließ sie nicht gelten. Er hatte damit nur rund zehn Minuten eingespart. Christ plädierte für eine achtmonatige Haftstrafe sowie eine Führerscheinsperre von 18 Monaten.

    Vorstrafen bringen Angeklagten ins Gefängnis

    Verteidiger Klaus Rödl wies darauf hin, dass sein Mandant „freimütig und ohne rumzulavieren“ alles eingeräumt habe. Außerdem habe der junge Mann jetzt einen Arbeitsplatz in seinem Wohnort und komme nicht mehr in Versuchung, Auto zu fahren. Rödl ging davon aus, dass bei seinem Mandanten „eine gewisse Reifung“ eingetreten war, und bat um eine milde Strafe. Die Höhe stellte der Verteidiger ins Ermessen des Gerichts.

    Obwohl der Angeklagte auf ihn einen guten Eindruck machte, verurteilte Amtsrichter Walter Hell ihn zu der von Christ geforderten Haftstrafe und der Führerscheinsperre. „Bewährung kann ich nicht mehr geben“, sagte der Richter mit Blick auf die Vorstrafen des 25-Jährigen. Er war überzeugt: „Sie wären weitergefahren, wenn man Sie nicht erwischt hätte.“

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