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Aichach: Ecknach soll seinen Dorfcharakter behalten

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Ecknach soll seinen Dorfcharakter behalten

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    Für einen Bereich an der Pfarrer-Steinacker-Straße in Ecknach soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Auf der Hofstelle rechts neben der Kirche (rechter Bildrand, Mitte)  sollten eine Wohnanlage und ein Dreifamilienhaus entstehen.
    Für einen Bereich an der Pfarrer-Steinacker-Straße in Ecknach soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Auf der Hofstelle rechts neben der Kirche (rechter Bildrand, Mitte) sollten eine Wohnanlage und ein Dreifamilienhaus entstehen. Foto: Erich Echter

    Wo innerorts alte Hofstellen aufgegeben werden, wird oft weitaus massiver Neues gebaut. Das gilt auch für den Aichacher Stadtteil Ecknach. Nachverdichtung ist zwar im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ausdrücklich erwünscht. Zu dicht sollte sie allerdings auch nicht sein. Ein Bebauungsplan soll nun dafür sorgen, dass die Stadt Vorhaben im

    Vierstöckige Wohnanlage nahe der Kirche in Ecknach

    Ins Rollen gebracht hat den Stein der Ecknacher Stadtrat Erich Echter von der Christlichen Wählergemeinschaft (CWG), der die Entwicklung in dem Stadtteil schon länger mit Sorge betrachtet. Bauland ist teuer. Ecknach ist wegen seiner Lage besonders gefragt. Nun sollte an der Pfarrer-Steinacker-Straße nahe der Pfarrkirche eine vierstöckige Wohnanlage mit 14 Wohnungen und ein Dreifamilienhaus gebaut werden. Die entsprechende Bauvoranfrage wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen; der Bauwerber hatte sie zurückgezogen. Wie Echter betonte, gibt es an der

    Um städtebauliche Fehlentwicklungen im gewachsenen Dorfkern zu verhindern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, beantragte Echter einen Bebauungsplan. In der Sitzung argumentierte Echter, der § 34 des Baugesetzbuches, der derzeit in dem Bereich gilt, erlaube zu flexibles Bauen. Nach diesem müssen sich Bauvorhaben nach Maß und Nutzung in die Umgebung einfügen. "Dann erkennen wir unseren Ortskern in ein paar Jahren nicht wieder", fürchtete er.

    Planungskosten für den Bebauungsplan trägt die Stadt

    Bauamtsleiterin Carola Küspert teilte diese Sichtweise. Ein Bebauungsplan könne die städtebauliche Entwicklung maßvoll regeln, um das Ortsbild und den dörflichen Charakter zu erhalten. Sie schlug in Abstimmung mit Echter einen Umgriff von rund 5,7 Hektar vor, der den Bereich an der Pfarrer-Steinacker-Straße von der Kirche bis etwa zum Unteren Wirt beziehungsweise zur Kreuzstraße umfasst. Eine Veränderungssperre soll die Ziele des Bebauungsplanes sichern. Die Planungskosten von rund 40.000 Euro muss die Stadt allein tragen.

    Auch Josef Dußmann (CSU) sprach sich für Bebauungsplan und Veränderungssperre aus. Er betonte aber, es gehe nicht darum, etwas zu verhindern, sondern eine Bebauung in dem Bereich zu regeln. Mit einem Bebauungsplan könne die Stadt zum Beispiel Dachformen oder Höhen regeln und so die Nachverdichtung so regeln, dass sie in den Ortskern passe. So argumentierten auch Kristina Kolb-Djoka (SPD) und Marion Zott (Bündnis 90/Die Grünen). Manfred Huber von der Freien Wählergemeinschaft (FWG), selbst Ecknacher, betonte, es gebe viele Möglichkeiten für Nachverdichtung, aber sie müsse ortsverträglich sein.

    Bebauungsplan für jeden Ortsteil?

    Auch Helmut Beck (CSU) sah die Notwendigkeit, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, fürchtete aber, der Bebauungsplan solle nur das erhalten, was man jetzt hat. "Wir müssen uns auch neuen Bauformen öffnen", sagte er. Ob man die Vorgaben in der geplanten Größenordnung des Umgriffs durchhalten könne, bezweifelte er. Zudem gab er zu bedenken, dann könne man für jeden Ortsteil einen Bebauungsplan aufstellen. Zum Beispiel in Klingen gibt es Kritik an mehreren Bauprojekten.

    Georg Robert Jung von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) widersprach. Der Bebauungsplan erhalte nicht das, was es jetzt schon gibt, sondern lege fest, was man dort in Zukunft darf. Damit werde die Planungshoheit der Stadt gewahrt. Jung, nach eigener Aussage sonst ein Verfechter des § 34, sagte, dieser könne eben auch zu Fehlentwicklungen führen.

    Ausnahmen von der Veränderungssperre sind möglich

    Bis der Bebauungsplan fertig ist, dauert es etwa zwei Jahre, beantwortete Carola Küspert eine Frage von Helmut Beck. Das heiße aber nicht, dass dort wegen der Veränderungssperre so lange nichts gebaut werden darf. Der Stadtrat könne jederzeit Ausnahmen von der Veränderungssperre beschließen", sagte sie. Das hat der Stadtrat zum Beispiel kürzlich bei einem Mehrfamilienhaus an der Franz-Beck-Straße getan. Die Beschlussempfehlungen an den Stadtrat, den Bebauungsplan aufzustellen und die Veränderungssperre zu erlassen, waren einstimmig.

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