In einem dreistündigen Livestream in den sozialen Netzwerken war es ein Satz, der einem 33-Jährigen aus dem Raum Aichach eine Anzeige wegen übler Nachrede eingebracht hat. Er hatte im Dezember vergangenen Jahres jemanden, ohne ihn beim Namen zu nennen, als "bekannten Neonazi" bezeichnet. Gegen den Strafbefehl über 2000 Euro (50 Tagessätze à 40 Euro) legte der 33-Jährige Einspruch ein. Deshalb war dieser Satz nun Gegenstand einer Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht.
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