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Aichach: Beim Unkrautzupfen, Räumen und Streuen sind die Anlieger gefordert

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Beim Unkrautzupfen, Räumen und Streuen sind die Anlieger gefordert

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    Eine Satzung regelt in Aichach die Räum- und Streupflicht der Anlieger im Winter, aber auch die Reinigung der Gehwege.
    Eine Satzung regelt in Aichach die Räum- und Streupflicht der Anlieger im Winter, aber auch die Reinigung der Gehwege. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolfoto)

    Der Winterdienst ist oft Anlass für Beschwerden. Zu spät oder zu schlecht sind nur zwei Kritikpunkte, die Gemeinden von ihren Bürgern zu hören bekommen. Aber auch die Bürger selbst haben Pflichten, was die Gehwege angeht. Sie sind für die Reinigung der Bürgersteige verantwortlich und im Winter für das rechtzeitige Räumen und Streuen. Geregelt ist das bislang in zwei Satzungen. Diese sollen nun in einer zusammengefasst werden. Das beschloss der Aichacher Stadtrat einstimmig.

    Anlass war die geplante Neufassung der Verordnung über die "Sicherung der Gehbahnen im Winter", wie sie offiziell heißt. Sie regelt, dass die Anlieger dafür verantwortlich sind, die Gehwege an ihrem Grundstück rechtzeitig von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Nach einer Gesetzesänderung habe der bayerische Gemeinderat den Gemeinden empfohlen, die Satzung neu zu erlassen, damit diese rechtssicher sei, wie Bauamtsleiterin Carola Küspert erläuterte. Inhaltlich habe sich demnach nichts geändert.

    Bei der Gelegenheit soll die Verordnung mit der Verordnung "über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen" zusammengefasst werden. Der Stadtrat war, wie zuvor schon der Finanzausschuss, ausnahmslos damit einverstanden.

    Bei der Vorberatung im Finanzausschuss hatte Hermann Langer (CSU) aber festgestellt, dass viele Bürger wohl gar nicht über ihre Pflichten Bescheid wüssten oder sich nicht verpflichtet fühlten. Denn zur Reinigung, sprich zum Kehren, gehört zum Beispiel auch, Unkraut, Gras und Moos sowie sonstige Pflanzen zu entfernen.

    Bauamtsleiterin nimmt Bauhof in Schutz

    Das bestätigte Carola Küspert. Sie wies außerdem darauf hin, dass die Stadt die Kosten für die Straßenreinigung umlegen könnte. Bis jetzt sei das ein Service der Stadt. Zu hohe Ansprüche stellten viele Bürger auch an den Winterdienst, so die Bauamtsleiterin. Was sich der Bauhof alles anhören müsse, könne man sich gar nicht vorstellen. Dabei sei dessen Hauptaufgabe lediglich, dass der Haupt- und Berufsverkehr sicher abgewickelt werden könne. Bürgermeister Klaus Habermann pflichtete ihr bei. "Um 7 Uhr kann nicht alles geräumt und gestreut sein." Auch er hatte für den Bauhof nur Lob.

    Laut der Satzung müssen die Anlieger im Winter die Gehwege, oder - wenn keiner vorhanden ist - eine einen Meter breite Bahn am Straßenrand räumen und falls nötig streuen: an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Gestreut werden darf nur mit "geeigneten abstumpfenden Stoffen", wie es in der Satzung heißt, zum Beispiel mit Sand oder Split, nicht aber mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr, zum Beispiel an Treppen oder starken Steigungen, erlaubt.

    Bis zu 1000 Euro Geldbuße

    Wer sich nicht daran hält, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch für das Sauberhalten in der schneefreien Zeit. Möglich ist eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro.

    Josh Stadlmaier (Grüne) sprach im Finanzausschuss die Streugutkisten, die an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet verteilt seien, an, aus denen sich die Bürger bedienen können. Auf Anfrage unserer Redaktion präzisiert Carola Küspert, diese Kisten stünden regelmäßig an Straßen im Stadtgebiet, die eine größere Steigung aufweisen. Grundsätzlich seien diese dafür gedacht, dass Bürger bei Schnee- und Eisglätte an diesen Steigungen die Straße im Bedarfsfalle selbst befahrbar machen können, so Küspert. "Im Winter kann der Bauhof verständlicherweise nicht überall gleichzeitig sein."

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