25 Gramm dabei, 1,5 Gramm wollte er an einen Bekannten verkaufen: Im Oktober vergangenen Jahres wurde ein junger Mann aus dem Landkreis Aichach-Friedberg in der Nähe des Aichacher Grubethauses beim Verkauf von Cannabis an einen Bekannten von der Polizei überrascht. Dafür musste er sich nun am Amtsgericht in Aichach verantworten.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft führte der Angeklagte im Oktober vergangenen Jahres 25 Gramm Marihuana mit sich. Als er 1,5 Gramm davon an einen Bekannten verkaufen wollte, wurden die beiden von der Polizei überrascht, es kam zur Festnahme. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung stellten die Polizeibeamten beim Angeklagten eine geladene Schreckschusswaffe, Pfefferspray und ein Messer sicher. Die Auswertung des mitgeführten Handys erhärtete den Verdacht auf einen regelmäßigen Drogenhandel mit Cannabis.
In seiner Erklärung räumte Verteidiger Jörg Seubert den Tatvorwurf von Staatsanwalt Maximilian Klein im Namen seines Mandanten vollständig ein. Ihm täte es sehr leid und er habe seine Lehren aus der Festnahme gezogen. Der Angeklagte habe seit dem Vorfall alle Kontakte zu Personen abgebrochen, die ihn zu den Drogen gebracht hätten: „Ich sehe ein, dass ich einen großen Fehler begangen habe und ich will mein altes Leben hinter mich bringen. Ich habe mich mit den falschen Leuten eingelassen und wollte meine negativen Gefühle mit dem Drogenkonsum betäuben.“
Drogenkonsum und Waffen: Angeklagter fühlte sich „schwach und ängstlich“
Weiter führte er aus, seit seiner Kindheit an Depressionen zu leiden, weswegen er nach einem zweimonatigen stationären Aufenthalt nach seiner Festnahme weiterhin in ambulanter und therapeutischer Behandlung sei. Richterin Grosse fragte den Angeklagten nach der Schusswaffe, dem Messer und dem Pfefferspray. Dazu gab er an, sich aufgrund seiner Erkrankung – verbunden mit seinem unkontrollierten Drogenkonsum – schwach und ängstlich gefühlt zu haben. Für den Besitz und den Umgang mit der Schreckschusspistole habe er einen kleinen Waffenschein beantragt und somit legal führen können.
Staatsanwalt Klein forderte eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Daneben beantragte er die dauerhafte Einziehung des nachgewiesenen Gewinns aus dem Drogenhandel in Höhe von 120 Euro sowie des Smartphones und der Waffen, mitsamt dem kleinen Waffenschein. Verteidiger Seubert wies in seiner Erklärung darauf hin, dass der Angeklagte, wenn man sich einen wünschen dürfe, der ideale Vertreter dafür sei. Er verwies auf dessen reumütiges Verhalten nach der Tat und seinem Auftreten vor Gericht. Er beantragte daher eine deutlich geringere Geldauflage als die vom Staatsanwalt geforderte sowie die Rückgabe des Handys. Darin seien alle für den Mandanten wichtigen Kontakte und Fotos enthalten, die für den Angeklagten wie eine Art Lebensader seien.
Richterin Grosse verurteilte den 20-Jährigen zu einer Geldstrafe von 800 Euro, auch das Handy bekommt der Angeklagte nicht zurück. Als Tatmittel unterliege es der gesetzlich geregelten Einziehung. Der Angeklagte könne über seinen Rechtsanwalt aber einen Antrag auf Datenausleitung der für ihn persönlich wichtigen Kontakte und Fotos stellen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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