Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Aichach
  3. Aichach: Bauunternehmer wegen schweren Betrugsversuchs vor Aichacher Amtsgericht

Aichach
12:00 Uhr

Bauunternehmer wegen schweren Betrugsversuchs vor Aichacher Amtsgericht

Ein Bauunternehmer soll Bauschutt-Proben aus dem Abbruchmaterial eines historischen Gebäudes in Freising gezielt verunreinigt haben, um der Stadt erhöhte Rechnungen stellen zu können.
Foto: Johann Stoll (Symbolbild)

Ein Bauunternehmer aus dem Raum Aichach soll Bauschutt-Proben gezielt verunreinigt haben, um über 100.000 Euro mehr für die Entsorgung abrechnen zu können.

Ein historisches Gebäude in Freising sollte saniert werden. Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, musste der Bauauftrag ausgeschrieben werden – so wollen es die Vorschriften. Den Zuschlag für die Erd- und Abbrucharbeiten an dem über 300 Jahre alten Haus erhielt ein Bauunternehmer aus dem Raum Aichach. Jetzt muss er sich wegen dieses Auftrags vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Was ihm vorgeworfen wird.

Die Staatsanwältin legt ihm Betrug in besonders schwerem Fall zur Last. Er soll Proben, die dem Bauschutt entnommen werden müssen, um die Entsorgungsklasse zu bestimmen, gezielt verunreinigt haben, um eine starke Schadstoffbelastung vorzutäuschen. Durch die erhöhten Werte hätte er eine teurere Entsorgung rechtfertigen können. Die vorgetäuschten Mehrkosten von über 100.000 Euro habe er der Stadt Freising in Rechnung stellen wollen, so der Vorwurf. 

Gutachter findet Vorgehen des Angeklagten sehr unüblich

Die beengte Innenstadtlage des Bauwerks machte es unmöglich, den Abbruch vor Ort zu lagern. Deshalb hatte der Angeklagte mit der Stadt vereinbart, dass der Bauschutt auf seinem Firmengelände zwischengelagert werden durfte. Die Proben vom Schutthaufen entnahm der Angeklagte mit seinem Bauleiter selbst. Dieses Vorgehen ist nach Aussage des vom Gericht bestellten Sachverständigen zumindest sehr unüblich, da meist eine externe Firma damit beauftragt wird. Der Bauunternehmer war aber aus rechtlicher Sicht zertifiziert und befähigt, die Proben zu entnehmen.

Stutzig machte den Gutachter auch, dass der Angeklagte zwei Proben beim Labor in Auftrag gegeben hatte. Einmal im Grobbereich bis vier Zentimeter, auch Grobfraktion genannt, und einmal im Feinbereich, mit Partikeln kleiner als zwei Millimeter. Die Beprobung im Feinbereich sei zumindest bei Bauschutt vollkommen unüblich, zumal die Werte der Grobfraktion keine Auffälligkeiten ergeben hätten. In der Probe der Feinfraktion seien aber erheblich erhöhte Werte an aromatischen Kohlenwasserstoffen, speziell Naphthalin und Trimethylbenzol, nachgewiesen worden.

Amtsgericht Aichach: Verunreinigung von Bauschutt mit Lösungsmitteln?

Letzteres wird laut dem Sachverständigen in Treibstoffen oder Lösungsmitteln verwendet. „Um eine so hohe Konzentration zu erreichen, müssten aber ganze Flaschen auf dem Bauschutt ausgekippt worden sein“, sagte der Sachverständige. Auch beim Stoff Naphthalin sei nicht nachvollziehbar, wie eine so große Menge in das Abbruchmaterial gelangt sein könnte. Da Naphthalin sehr flüchtig sei, fragte der Gutachter, warum nach Ansicht des Angeklagten der Stoff noch in diesem Maße nachweisbar sei. 

Lesen Sie dazu auch

André Schneeweiß, der Anwalt des Angeklagten, argumentierte damit, dass diese Werte durch ein Kohlestück in der Probe verursacht worden sein könnten. Das wies der Sachverständige als vollkommen unplausibel zurück. Dass eine so hohe Konzentration, wie sie in der Probe nachgewiesen wurde, durch ein Stück Kohle entstanden sei, schließe er aus.

Angeklagtem Bauunternehmer droht bei Verurteilung Freiheitsstrafe

Richter Axel Hellriegel wandte sich an den Gutachter: „Könnte man diese Werte durch gezielte Verunreinigung erreichen?“ Der Gutachter bejahte. Hellriegel weiter: „Wäre es denkbar, dass das Labor geschlampt hat?“ Der Gutachter schloss diese Möglichkeit zumindest nicht gänzlich aus. Er halte es aber für sehr unwahrscheinlich. Plausibler erschien ihm die Theorie der Staatsanwaltschaft, wonach die hohen Werte durch Mottenkugeln herbeigeführt worden sein könnten, die Naphthalin enthielten.

Entscheidende Zeugenaussagen standen nach dem ersten Verhandlungstag noch aus. Unter anderem die des ehemaligen Mitarbeiters des Angeklagten, der die Stadt Freising auf den möglichen Betrug aufmerksam gemacht haben soll. Im Falle einer Verurteilung ist laut Staatsanwältin klar: „Wir wären da schon im Bereich einer Freiheitsstrafe.“

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.