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Aichach: Ausschuss will Wohnheim für Asylbewerber in Aichach verhindern

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Ausschuss will Wohnheim für Asylbewerber in Aichach verhindern

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    Wie viele Stellplätze braucht ein Wohnheim für Asylbewerber? Über diese Frage sind sich der Aichacher Bauausschuss und das Landratsamt nicht einig. 
    Wie viele Stellplätze braucht ein Wohnheim für Asylbewerber? Über diese Frage sind sich der Aichacher Bauausschuss und das Landratsamt nicht einig.  Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

    28 Asylbewerber will der Landkreis Aichach-Friedberg in Aichach in einem Doppelhaus an der Reithmaierstraße unterbringen. Das soll nun ein Bebauungsplan mit Veränderungssperre verhindern. Dieses Vorgehen hat der Aichacher Bauausschuss am Dienstagabend mit knapper Mehrheit empfohlen. Entscheiden muss darüber der Stadtrat. Das Vorhaben war im September 2020 schon einmal Thema im Aichacher Bauausschuss: Für das Vorhaben ist eine Umnutzung des Neubaus notwendig. Anwohner verfolgten die Sitzung als Zuhörer. Der Stadt lag eine Unterschriftenliste gegen das Projekt von 26 Unterzeichnern vor.

    Baurechtlich gab es keinen Ablehnungsgrund, war sich der Ausschuss damals einig. Marc Sturm und Georg Robert Jung von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) hakten allerdings bei der Stellplatzfrage ein. Sechs sind nach der Satzung der Stadt für zwei Gemeinschaftsunterkünfte nötig, vier sind vorhanden. Zwei Stellplätze wollte das Landratsamt ablösen. Der Bauausschuss stimmte schließlich mit 8:3 Stimmen zu mit der Vorgabe, dass die nötigen Stellplätze nachgewiesen werden. Damit galt das gemeindliche Einvernehmen als nicht erteilt, wie Ulrich Egger vom Bauamt erläuterte.

    Wohnheim für Asylbewerber in Aichach: Landratsamt will Einvernehmen ersetzen

    Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde teilte nun mit, dass die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nicht rechtmäßig sei und kündigte an, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Die Behörde hielt die für normale Wohngebäude nötigen Stellplätze für ausreichend. Das wären je Doppelhaushälfte zwei. Selbst wenn das Doppelhaus als Gemeinschaftsunterkunft gelten würde, so das Landratsamt, seien beide Doppelhaushälften als eine Einheit anzusehen. In dem Fall wären insgesamt nur drei Stellplätze nötig.

    Diese Argumentation wollten Marc Sturm und Georg Robert Jung von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) nicht akzeptieren. Die beiden Doppelhaushälften müssten schon aus Fairnessgründen wie bei anderen Bauwerbern auch als zwei getrennte Einheiten angesehen werden. Sturm befand, es habe ein "G'schmackl", dass das Landratsamt Genehmigungsbehörde für ein Vorhaben ist, bei dem der Landkreis als Mieter beteiligt ist.

    Sturm weiter: Wäre die geplante Nutzung vorher bekannt gewesen, wäre das Vorhaben nicht genehmigt worden. Ein Wohnheim mit 28 Bewohnern in dem Umfeld, das von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern geprägt sei, verändere den Quartierscharakter. Er schlug vor, gegen die Genehmigung zu klagen oder einen Bebauungsplan mit Veränderungssperre aufzustellen. So sah das auch Jung. Es sei nicht sicher, dass die Meinung des Landratsamtes vor Gericht standhalte.

    Mögliches Asylbewerberheim in Aichach: Bürgermeister Habermann überstimmt

    Bürgermeister Klaus Habermann erinnerte an die Zustimmung im Bauausschuss, abhängig von Vorgabe ausreichend Stellplätze nachzuweisen. Das Landratsamt werde auf die Trennung der staatlichen Genehmigungsbehörde und des Landratsamt als Mieter hinweisen. Zudem sei bei den Bewohnern nicht davon auszugehen, dass sie Bedarf für Stellplätze hätten.

    Als er zur Abstimmung schreiten wollte, stellte Jung einen Geschäftsordnungsantrag, über die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Veränderungssperre abzustimmen. Mit 6:5 Stimmen wurde dieser so beschlossen. Für den Bebauungsplan stimmten Jung, Sturm, Erich Echter (CWG), Hans-Peter Port, Josef Dußmann und Peter Meitinger (alle CSU), dagegen Habermann, Kristina Kolb-Djoka und Mario Pettinger (SPD), Helmut Beck (CSU) und Marion Zott (Grüne).

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