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Aichach: Auseinandersetzung zwischen Nachbarn in Aichach lässt Fragen offen

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Auseinandersetzung zwischen Nachbarn in Aichach lässt Fragen offen

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    Zwei in Aichach wohnende Brüder mussten sich vor dem Jugendgericht verantworten – die Beweisaufnahme gestaltet sich jedoch schwierig.
    Zwei in Aichach wohnende Brüder mussten sich vor dem Jugendgericht verantworten – die Beweisaufnahme gestaltet sich jedoch schwierig. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Fast auf den Tag genau ein Jahr nachdem in einem Aichacher Mehrfamilienhaus ein Streit zwischen zwei benachbarten Familien eskaliert war, haben sich nun zwei Brüder vor dem Jugendgericht Aichach verantworten müssen. Ihnen wurde vorgeworfen, zwei Mitglieder der Nachbarsfamilie bei der Auseinandersetzung verletzt zu haben. Um den Fall aufzuklären, hatte Jugendrichterin Eva-Maria Grosse insgesamt 13 Zeugen und Zeuginnen ins Amtsgericht einbestellt, von denen nur acht erschienen waren.

    Am 26. März 2022 gerieten zwei junge Männer, deren Familien zum Tatzeitpunkt im selben Haus lebten, im Hof des Grundstücks aneinander. Aus dem Konflikt entwickelte sich eine handfeste Auseinandersetzung zwischen den Familien, als andere Familienmitglieder zu Hilfe eilten. Im Gemenge wurden mehrere Personen verletzt – die Lage entspannte sich erst, als sich eine der Parteien in ihre Wohnung zurückzog. Als die Polizei vor Ort eintraf, war die Auseinandersetzung bereits beendet.

    22-Jähriger soll den Sohn der Nachbarn angegriffen haben

    Dem 22 Jahre alten Angeklagten wurde in der Anklage vorgeworfen, in Richtung des Nachbarsohnes eine Stichbewegung mit einem Messer ausgeführt zu haben, um diesen zu verletzen. Dieser habe sich laut Anklageschrift gewehrt, sodass er lediglich Schürfwunden erlitten habe. Dem jüngeren der beiden Angeklagten, einem 17-Jährigen, wurde zur Last gelegt, der Tochter der Nachbarn im Gemenge mit einem Nudelholz auf den Arm geschlagen zu haben, wodurch diese starken Schmerzen und einen Bluterguss erlitten habe. Zudem habe er die andere Familie mehrmals mit einer "Halsabschneidegeste" bedroht.

    In seiner Verteidigung stritt der 22-Jährige ab, jemanden mit einem Messer angegriffen zu haben und schildert den Vorfall anders. Der ältere Sohn der Nachbarsfamilie habe den Streit begonnen und habe ihn mit einem Messer angegriffen. Der Angeklagte habe sich lediglich verteidigt. Sein jüngerer Bruder, mit ihm angeklagt, sei daraufhin herbeigestürmt, um ihm zu helfen. Der 17-Jährige habe das Nudelholz zwar zunächst in der Hand gehalten, aber nicht verwendet, um jemanden zu schlagen. Dass er den Nachbarn nach der Auseinandersetzung mehrmals die "Halsabschneidegeste" gezeigt habe, gab der 17-Jährige dagegen zu.

    Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht bringen kein Licht ins Dunkle

    Die erste Zeugin, die Tochter der Nachbarn, bestätigte ihre bei der Polizei getätigte Aussage mit dem Schlag durch das Nudelholz. Daran, wer ihr diesen zugefügt habe, könne sie sich allerdings nicht mehr erinnern. Der jüngere Sohn der Nachbarn gab an, sich an nichts mehr zu erinnern, da er an dem Tag Migräne gehabt habe. Die zwei weiteren Zeugen, die bei der Auseinandersetzung vor Ort waren, gaben widersprechende Aussagen zum Ausbruch des Konflikts ab und konnten ebenfalls keine Angaben zu den Verletzungsursachen machen. Der ältere Sohn der Nachbarn war ebenso wie vier weitere Zeugen nicht vor Gericht erschienen.

    Die Polizeibeamten waren erst nach Ende des Streits eingetroffen. Vor Ort sei ihnen die Auseinandersetzung unterschiedlich geschildert worden. Es habe sich nicht feststellen lassen, wer genau wie verletzt wurde. Auch im Nachgang sei dies nicht möglich gewesen, wie der für die Sachbearbeitung zuständige Polizist vor Gericht erklärte. Er habe bei den Ermittlungen zudem kein großes Interesse der Beteiligten in einer weiteren Verfolgung wahrgenommen.

    Brüder sitzen aus mehreren Gründen auf der Anklagebank

    Von diesem geringen Interesse sprach auch Staatsanwalt Philipp Bodenmüller in seinem Plädoyer. Nach der Beweisaufnahme sei es nicht möglich auszuschließen, dass die beiden Angeklagten aus Notwehr gehandelt haben. Er forderte, die beiden Anklagepunkte fallenzulassen, zumal auch das Verfahren gegen den älteren Sohn der Nachbarn eingestellt wurde. Jugendrichterin Grosse schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und strich die beiden Anklagepunkte. "Was genau war, wissen wir nicht und werden wir nicht herausfinden", erklärte Grosse.

    Die beiden Brüder konnten den Gerichtssaal trotzdem nicht ohne Verurteilung verlassen, da gegen sie auch aus weiteren Gründen Anklage erhoben wurde. Der 17-Jährige hatte ja bereits zugegeben, die andere Familie mit der "Halsabschneidegeste" bedroht zu haben, gestand aber auch, Ende März 2022 einen Kaugummiautomaten in Schiltberg entwendet zu haben.Sein älter Bruder bekannte sich dazu, im Juni 2022 ohne gültige Fahrerlaubnis einen Pkw in Aichach geführt zu haben.

    Den jüngeren Bruder verurteilte Richterin Grosse wegen Bedrohung in Tateinheit mit Diebstahl zu 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Auf den älteren Bruder kommt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgrund vorheriger Strafauffälligkeit eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 45 Euro zu.

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