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Aichach/Augsburg: Gericht urteilt über "Impfen macht frei": Das ist Volksverhetzung

Aichach/Augsburg

Gericht urteilt über "Impfen macht frei": Das ist Volksverhetzung

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    In Anlehnung an den Nazi-Spruch am Eingang von Konzentrationslagern postete ein 60-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis eine Karikatur mit der Aufschrift "Impfen macht frei". Dafür wurde er nun verurteilt.
    In Anlehnung an den Nazi-Spruch am Eingang von Konzentrationslagern postete ein 60-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis eine Karikatur mit der Aufschrift "Impfen macht frei". Dafür wurde er nun verurteilt. Foto: Paul Zinken, dpa-Zentralbild (Symbolfoto)

    Eine Karikatur vom Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz hat ein 60-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis in einer Facebook-Gruppe veröffentlicht. In Anlehnung an den ursprünglichen Nazi-Spruch „Arbeit macht frei“, der über dem KZ-Eingang prangt, hatte der 60-Jährige seinen Text in „Impfen macht frei“ abgewandelt. Dafür war der Mann vom Aichacher Amtsgericht im Sommer wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein und über die ist nun entschieden.

    Der 60-Jährige aus Aichach-Friedberg postet auch einen Davidsstern mit "ungeimpft"

    In der Facebook-Gruppe war über die Corona-Impfkampagne in Deutschland diskutiert worden. Dazu steuerte der 60-Jährige die Auschwitz-Karikatur bei. Aber nicht nur das. Auf einem zweiten Foto, das der Mann ebenfalls in dieser Gruppe postete, ist ein Davidstern zu sehen, mit der Aufschrift „Unvaccinated“, also „Ungeimpft“. Den abgewandelten Stern, mit dem die Nazis ursprünglich Juden kennzeichneten und brandmarkten, hatten mehrfach Gegner der Corona-Politik auf Demonstrationen getragen.

    Für die Posts bekam der 60-Jährige einen Strafbefehl vom Aichacher Amtsgericht über 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro) wegen Volksverhetzung. Gegen diesen legte er Einspruch ein, weshalb es im Juli zu einer Verhandlung in Aichach kam. Damals argumentierte Clemens Sandmeier, Verteidiger des Angeklagten, dass sein Mandant mit dem Facebook-Beitrag auf provokative Art und Weise die Bevölkerung habe erreichen und die Auffassung vermitteln wollen, dass sie im Fall der Nichtteilnahme an der Impfung Repressalien ausgesetzt sein werde.

    Kein Antisemit: Richter Hellriegel vom Amtsgericht Aichach glaubt dem Angeklagten

    Richter Axel Hellriegel glaubte dem Angeklagten, dass er weder ein Antisemit noch ein Nazi ist. Es sei jedoch problematisch, wenn man immer dann, „wenn man einen Vergleich ziehen möchte zu etwas, das einem nicht gefällt, den Vergleich mit dem Holocaust auspackt“. Wenn man diese Art der öffentlichen Diskussion zulasse, sei der öffentliche Friede gestört, sagte Hellriegel. Er verurteilte den 60-Jährigen deshalb wegen Volksverhetzung zu 60 Tagessätzen à 40 Euro (2400 Euro) und blieb damit bei der im Strafbefehl ausgewiesenen Höhe.

    So beurteilt das Landgericht Augsburg den Post "Impfen macht frei"

    Gegen das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein. Darüber entschied jüngst das Landgericht Augsburg. Ergebnis: Das Gericht wies die Berufung als unbegründet zurück. Das teilte Pressesprecher Peter Grünes auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Allerdings passte es die Höhe des Tagessatzes an und setzte ihn auf die Hälfte, 20 Euro, fest. Die Geldstrafe reduziert sich damit auf 1200 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen.

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