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Aichach: Alkohol im Dienst? Zwei Disziplinarverfahren gegen Polizisten sind abgeschlossen

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Alkohol im Dienst? Zwei Disziplinarverfahren gegen Polizisten sind abgeschlossen

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    Die Aufarbeitung der Vorfälle Anfang 2023 in der Polizeiinspektion Aichach ist noch nicht vollends abgeschlossen.
    Die Aufarbeitung der Vorfälle Anfang 2023 in der Polizeiinspektion Aichach ist noch nicht vollends abgeschlossen. Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

    Vor zehn Monaten wurden sechs Polizeibeamte der Polizeiinspektion Aichach vom Dienst freigestellt, weil sie im Dienst Alkohol getrunken haben sollen. Bis heute sind die Disziplinarverfahren, die das Polizeipräsidium Schwaben Nord aufgrund der Vorwürfe angestoßen hatte, noch nicht in allen Fällen abgeschlossen. Dazu kommt ein Verfahren gegen einen weiteren Polizisten der PI Aichach, gegen den wegen eines Körperverletzungsdelikts ermittelt wurde. Auch hier ist es noch zu keinem Abschluss gekommen.

    Im Laufe des Februars wurde bekannt, dass eine Dienstgruppe der Polizei freigestellt wurde. Der Vorwurf: Sie hätten im Dienst Alkohol getrunken. Bekannt wurden die Vorfälle durch Kollegen, die das Verhalten an die Dienststellenleitung gemeldet haben. In welchem Zeitraum, wie häufig und in welcher Menge Alkohol konsumiert wurde, wollte das Polizeipräsidium weder damals noch heute präzisieren. Grundsätzlich besteht in allen Polizeiinspektionen ein Alkoholverbot.

    Strafverfahren gegen einen Polizisten ist noch nicht abgeschlossen

    Nach einer kurzen Freistellung wurden sie anderen Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord zugeordnet. Aichach bekam wiederum neue Kolleginnen und Kollegen zugeteilt. Die Disziplinarverfahren liefen jedoch weiter. In zwei Fällen sind sie laut Pressestelle inzwischen rechtskräftig abgeschlossen. In einem weiteren Fall ist das Verfahren an sich zwar abgeschlossen, aber noch nicht rechtskräftig. Welche Folgen die Verfahren für die jeweiligen Beamten haben, darüber will das Polizeipräsidium mit Verweis auf deren Persönlichkeitsrechte keine näheren Auskünfte erteilen. Die anderen Disziplinarverfahren laufen noch. 

    Zusätzlich zu dem Vorwurf von Alkoholkonsum im Dienst wurde Anfang 2023 außerdem ein Strafverfahren gegen einen Polizisten derselben Dienstgruppe bekannt, der nach Angaben des Polizeipräsidiums aber nicht im Zusammenhang damit steht. Gegen ihn wurde wegen eines Körperverletzungsdelikts im Dienst ermittelt. Das Verfahren liegt inzwischen in der Zuständigkeit des Amtsgerichts Aichach. Bis zum Redaktionsschluss war noch unklar, ob es einen Prozess geben wird. Nach Angaben des Gerichts wurde ein Strafbefehl ausgestellt im Umfang von 130 Tagessätzen. Gegen diesen Strafbefehl kann der Angeklagte allerdings Einspruch erheben. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruht das Disziplinarverfahren gegen den Polizisten, für das wiederum das Polizeipräsidium Schwaben Nord zuständig ist. 

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