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Aichach: Aichacher Stadtrat setzt Leitplanken für Solarparks

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Aichacher Stadtrat setzt Leitplanken für Solarparks

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    Einen Leitfaden für Freiflächen-Photovoltaikanlagen hat jetzt der Aichacher Stadtrat beschlossen.
    Einen Leitfaden für Freiflächen-Photovoltaikanlagen hat jetzt der Aichacher Stadtrat beschlossen. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Auf welchen Flächen kann sich die Stadt Aichach Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen vorstellen und wo nicht? Antwort auf diese Frage soll der Kriterienkatalog geben, den der

    Der Leitfaden schließt zum Beispiel Biotope aus, legt die Mindestentfernung zu Wohnhäusern fest und regt eine Bürgerbeteiligung an. Ob solche Kriterien überhaupt gebraucht werden, ist schon zweimal kontrovers im Bauausschuss diskutiert worden und schien nach der jüngsten Sitzung eigentlich geklärt; der Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat war einstimmig. Zuvor hatte Marion Zott (Bündnis 90/Die Grünen) Bedenken vorgetragen, dass durch die festgelegten Kriterien zu viele Flächen ausgeschlossen und so potenzielle Solarpark-Betreiber abgeschreckt werden könnten.

    Leitlinien: Transparenz oder nur für den internen Gebrauch?

    Im Stadtrat äußerte nun Josef Dußmann, Zweiter Bürgermeister und CSU-Fraktionsvorsitzender, ähnliche Bedenken. Er schlug vor, statt von Kriterien lieber von Leitlinien zu sprechen und den Katalog nur intern in der Verwaltung zu verwenden. Durch die Ackerzahl von 50 als Grenze für die Nutzung für PV-Anlagen hielt er größere PV-Anlagen für fast ausgeschlossen. Mais für Biogasanlagen dürfe aber angebaut werden. Marion Zott (Grüne) sagte: „Wir brauchen PV-Anlagen und sollten das positiv unterstützen.“ Insgesamt 1,5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche will die Stadt für PV-Anlagen vorsehen. Zu wenig für Zott. Sie wollte nun doch am liebsten ganz auf den Katalog verzichten.

    Die Mehrheit sah das anders. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Kristina Kolb-Djoka betonte, die

    Flächenkriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Aichach

    Gebiete, in denen der Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht möglich sein soll

    • Naturschutzgebiete; Schutzgebiete zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten wie Vogelschutz- oder FFH-Gebiete sowie Moorböden
    • geschützte Biotope
    • Ausgleichs- und Ersatzflächen aus dem Ökoflächenkataster
    • landschaftsprägende Denkmäler
    • Lebensräume von Wiesenbrütern oder Feldvögeln
    • bestimmte Überschwemmungsgebiete
    • Boden- und Geolehrpfade
    • Bodendenkmäler

    Gebiete, in denen der Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht möglich sein soll

    • Wasserschutzgebiete der Zonen 1 und 2
    • Landschaftsbereiche, die für den Tourismus oder die Naherholung von besonders hoher Qualität sind, zum Beispiel das Sisi-Schloss oder Schloss Blumenthal
    • Gebiete, in denen es das Risiko von Geogefahren, zum Beispiel Erdrutsch, gibt
    • wassersensible Bereiche
    • Flächen, die näher als 300 Meter von der nächsten Siedlungsgrenze entfernt liegen
    • potenzielle Erweiterungsflächen für Wohnbebauung und Gewerbe oder für Landwirtschaft
    • Flächen mit überdurchschnittlicher Bonität, mindestens Ackerzahl (auch Ertragsmesszahl) 50

    Gebiete, in denen der Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglich sein soll

    • Versiegelte Konversionsflächen (aus gewerblicher oder militärischer Nutzung)
    • Siedlungbrachen und sonstige ehemals bebaute Flächen
    • Abfalldeponien sowie Fläche mit Altlasten oder dem Verdacht darauf
    • Flächen in unmittelbarer Nähe eines 200-Meter-Korridors zu Bahngleisen
    • Flächen im räumlichen Zusammenhang mit größeren Gewerbegebieten im Außenbereich
    • Flächen, die bereits versiegelt waren
    • Flächen, die kleiner als zwei Hektar sind

    Sonstige Kriterien

    Erwünscht sind:

    • Bürgerbeteiligung
    • ein Informations- und Kommunikationskonzept für die Bürger
    • eine bauliche Umsetzung, die den Natur- und Artenschutz fördert
    • eine Bewirtschaftung, die den Natur- und Artenschutz fördert
    • Unternehmenssitz in Aichach
    • Nachweis der finanziellen Sicherheit des Antragsstellers, zum Beispiel durch Bürgschaft, Liquiditäts- oder Bonitätsnachweis

    Sonstige Kriterien

    Erwünscht sind:

    • Schriftliche Einspeisezusage des Netzbetreibers
    • Anbindung ans Stromnetz per Erdverkabelung
    • Schriftliche Zusage für Rückbau und Entsorgung
    • Möglichst geringe Distanz zur Einspeisestelle
    • Auf das Mindestmaß begrenzte Beeinträchtigung von Jagdrevieren
    • Agri-Photovoltaikanlagen werden in der Abwägung bevorzugt

    Nach zahlreichen weiteren Wortmeldungen kritisierte Karl-Heinz Schindler (SPD), dass in der ausufernden Diskussion von den Gegnern des Leitfadens noch kein einziger Antrag gestellt worden sei. Das übernahm Gerhard Bauer vom Bündnis Zukunft Aichach (BZA) und beantragte das Ende der Rednerliste. Mit 22:5 Stimmen wurde der Leitfaden schließlich beschlossen. Dagegen stimmten Marion und Michael Zott, Magdalena Federlin und Josh Stadlmaier (alle Bündnis 90/Die Grünen) sowie Hermann Langer (CSU).

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