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Aichach: Aichach will keinen "Freifahrtschein" für Windräder

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Aichach will keinen "Freifahrtschein" für Windräder

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    Für Windkraft soll die Stadt Aichach keine Konzentrationsflächen ausweisen, war sich der Bauausschuss einig.
    Für Windkraft soll die Stadt Aichach keine Konzentrationsflächen ausweisen, war sich der Bauausschuss einig. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Großer Andrang herrschte am Dienstagabend im Sitzungssaal der Stadt Aichach: Im Bauausschuss des Stadtrats stand das Thema Windkraft auf der Tagesordnung. Unter den Zuhörerinnen und Zuhörern war deshalb der Verein „Schutz unserer Wittelsbacher Heimat“ stark vertreten. Nachdem Bauamtsleiterin Carola Küspert die Sachlage erläutert hatte, gab es nur drei Wortmeldungen dazu. Dann war sich der Ausschuss einig: Die Stadt

    Das bedeutet aber nicht, dass keine Windräder im Aichacher Stadtgebiet entstehen können. Möglich ist das durch eine Änderung der 10-H-Regelung, die der Bayerische Landtag im Oktober beschlossen hat. Diese besagte, dass in Bayern

    Bund und Land fördern die Windkraft

    Der Bund hat im Juli 2022 das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz erlassen, das den Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen soll. In Bayern müssen bis Ende 2032 1,8 Prozent der Fläche für die Windenergie vorgesehen werden. Wird dieses Flächenziel nicht erreicht, treten landesspezifische Abstandsregeln, also auch die bayerische 10-H-Regelung, außer Kraft.

    Vor diesem Hintergrund hat der Regionale Planungsverband im Dezember beschlossen, 1,8 Prozent der Fläche in der Region Augsburg als Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen. In einem Vorranggebiet haben Windräder Vorrang gegenüber anderen besonderen Nutzungsansprüchen. In Vorbehaltsgebieten hat die Windenergienutzung zumindest höheres Gewicht. 

    Im Aichacher Stadtgebiet hat der Regionale Planungsverband ein Vorranggebiet und zwei Vorbehaltsgebiete vorgesehen, die zusammen etwa zwei Prozent des Gemeindegebietes umfassen. Sie decken sich in etwa mit den Konzentrationsflächen, die die Stadt Aichach 2013 zunächst ausgewiesen hatte, um Wildwuchs zu vermeiden, und nach Erlass der 10-H-Regelung 2018 wieder aufgehoben hat. 

    Das Vorranggebiet liegt südwestlich von Blumenthal im Wald, wo sich bereits Windräder der Energiebauern drehen. Die beiden Vorbehaltsgebiete im Aichacher Stadtgebiet liegen nördlich von Hiesling und zwischen Untergriesbach, Untermauerbach und dem Schiltberger Ortsteil Allenberg. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete und auch Waldflächen zählen nun zu den Gebieten, für die Ausnahmen von der 10-H-Regelung gelten. 

    Enger Zeitplan für Konzentrationsflächen

    Die Stadt Aichach hätte nun bis 1. Februar 2024 Zeit gehabt, erneut Konzentrationsflächen auszuweisen, um regelnd einzugreifen. Für Küspert sprach einiges dagegen. Ein Jahr sei für die Planung sehr knapp, weil auch der Flächennutzungsplan geändert werden müsste. Planer seien mehr als ausgelastet. Dazu kämen die Kosten von rund 50.000 Euro. Der wichtigste Grund: Die Stadt hätte laut Küspert keinen großen Vorteil. Die Konzentrationsflächen würden in etwa da liegen, wo auch die bereits aufgehobenen angesiedelt waren und sich jetzt die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete befinden. Konzentrationsflächen dürften nur dort ausgewiesen werden, wo es auch Wind gibt, ansonsten seien sie nicht rechtssicher, betonte Küspert.

    Marc Sturm von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) stimmte der Bauamtsleiterin zu. Er sprach sich klar gegen die Ausweisung von Konzentrationsflächen aus, weil die Stadt dort dann keine Einflussmöglichkeiten mehr hätte. Sturm sprach von einem „Freifahrtschein“ für Windkraftanlagen. Ohne die Konzentrationsflächen müsse jedes Vorhaben einzeln bewertet und geprüft werden. Zweiter Bürgermeister Josef Dußmann (CSU), der die Sitzung für den erkrankten Bürgermeister Klaus Habermann leitete, plädierte dafür, das in Bayern geltende Recht umzusetzen und auf Konzentrationsflächen zu verzichten. Marion Zott (Bündnis 90/Die Grünen) war der Meinung, Konzentrationsflächen auszuweisen, koste nur Arbeitskraft und Zeit. „Wir sollten die Windkraft annehmen.“ 

    Empfehlung an den Aichacher Stadtrat ist einstimmig

    Die Beschlussempfehlung des Ausschusses an den Stadtrat war einstimmig: Er soll auf die Ausweisung von Konzentrationsflächen verzichten. Damit bleibt es in Aichach bei der 10-H-Regelung mit den erwähnten Ausnahmen, insbesondere den Waldgebieten. Wie Carola Küspert auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, ist die Fläche, die für Windkraftanlagen infrage kommt, dadurch etwas größer. Es bleibt aber beim Mindestabstand von 1000 Metern. 

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