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Aichach: 18-Jähriger zündet aus Langeweile Regenbogenflagge an

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18-Jähriger zündet aus Langeweile Regenbogenflagge an

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    Eine Regenbogenfahne hat ein heute 19-Jähriger angezündet. Er stand jetzt in Aichach vor Gericht.
    Eine Regenbogenfahne hat ein heute 19-Jähriger angezündet. Er stand jetzt in Aichach vor Gericht. Foto: Wolfgang Kumm, dpa (Symbolbild)

    Aus Langeweile hatte ein damals 18-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis vor rund einem Jahr eine Regenbogenfahne angezündet. Das räumte er bei der Verhandlung am Dienstag vor Jugendrichterin Eva-Maria Grosse am Amtsgericht Aichach ein. Dass es überhaupt zu einer

    Rund 100 Euro ist der Sachschaden, den der 18-Jährige und sein Kumpel im Mai vergangenen Jahres angerichtet hatten. Die beiden hatten eine Regenbogenflagge, ein Symbol für Vielfalt, Toleranz und Offenheit, angezündet. „Das war dumm und blöd“, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Er betonte, dass die beiden damit kein Statement setzen wollten. „Es hat sich halt so angeboten.“ Die Fahne war also eher ein Zufallsopfer gewesen. 

    Das Verfahren hätte eingestellt werden können

    Dumm war aber auch, dass der Angeklagte nicht auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft reagiert hatte. Die hatte ihm angeboten, das Verfahren wegen Sachbeschädigung gegen das Leisten von 24 Sozialstunden einzustellen. Dann wäre es gar nicht zu der Verhandlung gekommen. Diesen Brief habe er nie bekommen, begründete der heute 19-Jährige, warum er nichts unternommen hatte. Das war allerdings nicht das erste Mal, dass er passiv geblieben war. 

    Im November vergangenen Jahres war er wegen Diebstahl schon einmal von der Jugendrichterin verurteilt worden. Ebenfalls zu 24 Sozialstunden, die er bis heute noch nicht abgeleistet hat. Zu seiner Begründung, dass er dazu nie schriftlich aufgefordert worden sei, sagte die Jugendrichterin: „Da müssen Sie sich auch mal kümmern.“ Nachdem er Anfang des Jahres die 24 Stunden, insgesamt drei Arbeitstage, noch immer nicht in Angriff genommen hatte, steckte die Jugendrichterin ihn eine Woche lang in Jugendarrest. 

    Angeklagter leistet die auferlegten Sozialstunden nicht ab

    Das habe den Angeklagten scheinbar auch nicht geläutert, stellte Staatsanwalt Maximilian Klein fest. Er hatte den Eindruck, dass dem 19-Jährigen alles egal zu sein schien, nachdem er weder die 24 Stunden, zu denen er verurteilt worden war, abgearbeitet hatte, noch die, die ihm von der Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung angeboten worden waren. „Ziehen Sie einfach die Reißleine“, empfahl der Staatsanwalt dem Angeklagten. Er plädierte für eine Erhöhung der gesamten offenen Sozialstunden auf 80. Darin sind also auch die 24 Stunden aus der Verurteilung wegen Diebstahl enthalten. Außerdem sprach sich Klein für einen Jugendfreizeitarrest, also ein Wochenende im Gefängnis, aus. 

    Auch Nadine Wolinski von der Jugendgerichtshilfe konnte nicht nachvollziehen, warum der Angeklagte die Sozialstunden so schleifen ließ. Nachdem er sich momentan mit Minijobs über Wasser hält, hätte er ja eigentlich Zeit, alles zu erledigen, fand sie. Auch Wolinski riet dem 19-Jährigen: „Nicht warten, bis der Brief kommt, sondern selbst mal anrufen.“ Das wäre schlau, stimmte ihr der Angeklagte zu. 

    Angeklagter: "Schon ein bisschen bescheuert"

    Jugendrichterin Grosse verurteilte ihn wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 80 Sozialstunden. Die muss der Angeklagte innerhalb von drei Monaten leisten. Es sei schon „ein bisschen bescheuert“, dass er es seit November nicht geschafft habe, 24 Stunden zu arbeiten, stellte die Jugendrichterin fest. Er könne „vielen Dank an sich selbst sagen“, dass sich die Gesamtzahl der Stunden jetzt auf 80 erhöht habe. Arbeitet er die auch wieder nicht ab, wird Grosse ihn erneut in Jugendarrest stecken. Deshalb habe sie ihn jetzt nicht, wie vom Staatsanwalt gefordert, zu einem Jugendfreizeitarrest verurteilt. Zu dem Angeklagten sagte sie: „Überraschen Sie mich, sodass ich keine Arreste mehr verhängen muss.“ Der 19-Jährige nahm das Urteil an.

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