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Affing: Veralteter Bebauungsplan: Wer eine Änderung wünscht, muss zahlen

Affing

Veralteter Bebauungsplan: Wer eine Änderung wünscht, muss zahlen

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    Neue Baugebiete, wie hier Am Weberanger in Mühlhausen, räumen Bauherren mehr gestalterische Freiheiten ein. Ein Bebauungsplan aus den 90er-Jahren in Anwalting wird deshalb geändert.
    Neue Baugebiete, wie hier Am Weberanger in Mühlhausen, räumen Bauherren mehr gestalterische Freiheiten ein. Ein Bebauungsplan aus den 90er-Jahren in Anwalting wird deshalb geändert. Foto: Josef Abt (Archivbild)

    Große Grundstücke, Häuser, deren zweite Etage im Dachgeschoss liegen muss – Baugebiete wie "An der Lechfeldstraße" in Anwalting gelten heute nicht mehr als zeitgemäß. Den Bebauungsplan hat die Gemeinde Affing in den 90er-Jahren aufgestellt. Ein zweites Obergeschoss, in dem eine Wohnung für Sohn oder Tochter entstehen könnte, ist dort nicht erlaubt. Doch genau das möchte dort eine Familie realisieren. Dafür muss sie allerdings tief in die Tasche greifen.

    Der Affinger Bauausschuss hatte im Mai 2023 nichts gegen die Pläne des Hausbesitzers, ein Vollgeschoss aufzustocken. Er erteilte das gemeindliche Einvernehmen für die dafür nötigen Befreiungen von den Vorschriften, die im Bebauungsplan festgelegt sind. Doch so einfach geht es nicht. Das Landratsamt forderte eine Änderung des Bebauungsplanes, weil dessen Grundzüge den Wünschen des Bauherrn widersprechen. Dieser stellte daraufhin einen entsprechenden Antrag.

    Kritik im Gemeinderat: Einer zahlt, alle haben einen Vorteil

    Der Affinger Gemeinderat war sich mit der Verwaltung einig: Der Bebauungsplan von 1991 "ist nicht mehr zeitgemäß und lässt auch keine ausreichende Nachverdichtung zu". Bürgermeister Markus Winklhofer betonte, die Änderung habe einen positiven Einfluss auf das ganze Baugebiet. Auf gleichem Raum sei dann "mehr Wohnen möglich". Damit können künftig in Anwalting Gestaltungsfreiheiten wie im jüngsten Baugebiet der Gemeinde, Am Weberanger in Mühlhausen, eingeräumt werden. Bauamtsleiter Ralf Scherbauer informierte, dass der Bauherr die Kosten für das Verfahren übernehmen werde. Sie können immerhin 6000 bis 7000 Euro betragen.

    Josef Tränkl und Paul Moll sahen darin eine Ungerechtigkeit. Alle hätten einen Vorteil und nur einer müsse zahlen, stellten sie fest. "An der Lechfeldstraße" sind erst sieben von elf Grundstücken bebaut. Wer nach der Bebauungsplanänderung dort ein Haus plant, hat weitaus mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Scherbauer räumte ein, die Allgemeinheit habe einen Vorteil. Angesichts zahlreicher veralteter Bebauungspläne im Gemeindegebiet nannte er es allerdings "ein Ding der Unmöglichkeit", dass die Gemeinde jeweils die Kosten für die Änderung trage. Denn umlegen auf alle Grundstücksbesitzer lassen sich diese aus rechtlichen Gründen nicht.

    Markus Jahnel beendete die Diskussion schließlich mit dem Hinweis, dass der Antragsteller der Auslöser für die Änderung sei und das sei ausschlaggebend. Einstimmig befürwortete der Gemeinderat daraufhin die Änderung des Bebauungsplanes auf Kosten des betroffenen Hausbesitzers. Das bedeutet, dass auch künftig diejenigen zur Kasse gebeten werden, die als Erstes eine Bebauungsplanänderung wünschen.

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