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Affing: Tödlicher Streit in Asylheim: Anklage wegen Mordes erhoben

Affing

Tödlicher Streit in Asylheim: Anklage wegen Mordes erhoben

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    Mit einer Vielzahl wuchtiger Schläge soll ein 34-Jähriger im August in der Affinger Asylunterkunft einen Mitbewohner umgebracht haben.
    Mit einer Vielzahl wuchtiger Schläge soll ein 34-Jähriger im August in der Affinger Asylunterkunft einen Mitbewohner umgebracht haben. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Nach der tödlichen Auseinandersetzung in einer Affinger Asylunterkunft im August 2019, bei der ein Mann ums Leben kam, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen 34-jährigen Asylbewerber Anklage zum Schwurgericht wegen Mordes erhoben.

    Mutmaßlicher Täter soll mit Tischbein auf Opfer eingeschlagen haben

    Wie die Staatsanwaltschaft am Freitagmittag mitteilte, ist der 34-Jährige dringend verdächtig, damals in den frühen Morgenstunden – mit einem hölzernen Tischbein bewaffnet –, das Zimmer des Opfers in der Affinger Asylbewerberunterkunft betreten zu haben. Das Opfer, ein 48-jähriger Mitbewohner, schlief allein in seinem Zimmer. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der mutmaßliche Täter ihm mit dem Tischbein zunächst mehrere heftige Schläge gegen den Kopf versetzt haben. Als der 48-Jährige vor dem Bett zu Boden sackte, soll er mutmaßliche Täter ihm eine Vielzahl weiterer wuchtiger Schläge gegen den gesamten Körper versetzt haben, so die Staatsanwaltschaft.

    Opfer starb kurz darauf in Notaufnahme des Uniklinikums Augsburg

    Das Opfer starb kurz darauf in der Notaufnahme des Universitätsklinikums Augsburg in Folge multipler Verletzungen, unter anderem eines Schädel-Hirn-Traumas und eines Pneumothorax. Bei einem Pneumothorax handelt es sich um ein lebensbedrohliches Krankheitsbild, bei dem die Ausdehnung eines Lungenflügels oder beider Lungenflügel behindert ist, sodass sie nicht oder nur noch eingeschränkt für die Atmung zur Verfügung stehen. Vergeblich war zuvor versucht worden, das Opfer zu reanimieren.

    Ermittler finden kein Motiv für die grausame Tat

    Der mutmaßliche Täter wurde damals noch in der Unterkunft festgenommen. Ein nachvollziehbares Motiv für die Gewaltexzesse haben die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft nicht ergeben. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Angeschuldigte den Zeitpunkt des Angriffs so wählte, dass das Opfer allein im Zimmer schlief und damit wehrlos war. Es werde daher vom Mordmerkmal der Heimtücke ausgegangen, so die Staatsanwaltschaft. Das Strafgesetzbuch sieht für Mord lebenslängliche Freiheitsstrafe vor. Über die Eröffnung des Verfahrens wurde noch nicht entschieden. Ein Termin, wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

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