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Affing: Streitfrage im Affinger Gemeinderat: Ist das eine Gefälligkeitsplanung?

Affing

Streitfrage im Affinger Gemeinderat: Ist das eine Gefälligkeitsplanung?

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    Wohnen neben einem Rinderstall? Bürgermeister Markus Winklhofer sah deshalb bei einem Grundstück in Gebenhofen erhebliches Konfliktpotenzial.
    Wohnen neben einem Rinderstall? Bürgermeister Markus Winklhofer sah deshalb bei einem Grundstück in Gebenhofen erhebliches Konfliktpotenzial. Foto: Peter von Neubeck (Symbolbild)

    Auf den ersten Blick ging es nur um ein Wohnhaus, auf den zweiten Blick um Grundsätzliches: Handelt es sich um eine Gefälligkeitsplanung, wenn die Gemeinde versucht, ein einzelnes Bauvorhaben zu ermöglichen – auf einem Gelände, das sich aus Behördensicht kaum dafür eignet? Diese Frage bewegte jüngst den Affinger Gemeinderat bei einem Beispiel in Gebenhofen.

    Es gibt eine Vorgeschichte bei dem Grundstück, das im Außenbereich südlich der Aulzhauser Straße liegt. Östlich davon befinden sich Fahrsilos, Wiesen und Äcker. Die Grundstücke nördlich der Aulzhauser Straße sind hingegen bebaut. Einer Voranfrage für ein Wohnhaus hatte der Bauausschuss deshalb vor einem Jahr noch zugestimmt. Die Genehmigungsbehörde beurteilte sie hingegen als nicht genehmigungsfähig. Deshalb zog der Antragsteller seine Voranfrage zurück. Er suchte einen neuen Ansatz.

    Georg Engelhard sieht moralische Verpflichtung der Gemeinde Affing

    Dieser heißt: Bauleitplanung. Die Gemeinde sollte das Grundstück überplanen, um so eine rechtliche Grundlage für eine Bebauung zu schaffen. Nach "monatelanger Kleinarbeit", wie er sagte, und Rücksprache mit der Kreisbehörde kam Bürgermeister Markus Winklhofer zu dem Schluss: Eine Bebauung ist hier nicht möglich – "zu meinem Bedauern", wie er betonte. Das Hauptproblem ist ein Rinderstall, der auf dem östlichen Nachbargrundstück bereits genehmigt ist. "Wir würden ein Konfliktpotenzial schaffen", stellte der Bürgermeister fest.

    Georg Engelhard hingegen sah eine moralische Verpflichtung. Denn es gibt eine weitere Vorgeschichte: Die betreffende Familie hat der Gemeinde den Großteil eines Grundstückes im Norden von Gebenhofen beim Alten Sportplatz verkauft. Dort galt ein neues Baugebiet als Zukunftsmusik. Gekommen ist es bislang nicht, woran die Gemeinde nicht schuld sei, räumte Engelhard ein. Gleichwohl plädierte er dafür, dass die Gemeinde ihre Schuld bei den Besitzern einlösen solle.

    Der Antragsteller würde die Kosten und das Risiko tragen

    Gerhard Faltermeier erinnerte die Ratsrunde daran, gemeinsam Stein und Bein geschworen zu haben, keine Einzelbauvorhaben mehr zu unterstützen. Auch der Bürgermeister plädierte gegen eine "Gefälligkeitsplanung" und verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, das eine solche sieht, wenn "lediglich private Interessen" befriedigt würden.

    Weil der Antragsteller versichert hatte, die Kosten einer Überplanung zu tragen ebenso wie das Risiko, dass am Ende ein Nein aus dem Landratsamt kommt, unterstützten mehrere Ratsmitglieder das Vorhaben. So fragte Markus Heidenreich: "Was verliert die Gemeinde?" Christine Schmid-Mägele wollte "den Versuch ermöglichen", und Josef Schmid war der Ansicht, die Gemeinde solle den Bürgern "alles Mögliche ermöglichen". 

    Am Ende kommt es zu einer Kampfabstimmung im Affinger Gemeinderat

    Matthias Brandmeir hingegen sagte mit Blick auf den Rinderstall: "Das geht nicht." Und der Bürgermeister betonte, auch der Landwirt habe Rechte. Die Gemeinde müsse mit ihrer Planungshoheit verantwortungsbewusst umgehen. "Ich kann's nicht verantworten", sagte Winklhofer. 

    Am Ende gab es eine Kampfabstimmung: Mit einem Patt von 9:9 Stimmen war der Antrag abgeschmettert. Der betroffene Bürger kommentierte enttäuscht: "Zumindest wissen wir, was der Bürgermeister für eine Einstellung hat." 

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