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Affing: Die Westumfahrung Mühlhausen ist "grundsätzlich genehmigungsfähig"

Affing

Die Westumfahrung Mühlhausen ist "grundsätzlich genehmigungsfähig"

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    In diesem Bereich der Staatsstraße 2381 von Mühlhausen in Richtung Rehling wird die geplante Westumfahrung einmal eingeschleift – so sie genehmigt wird.
    In diesem Bereich der Staatsstraße 2381 von Mühlhausen in Richtung Rehling wird die geplante Westumfahrung einmal eingeschleift – so sie genehmigt wird. Foto: Josef Abt (Archivbild)

    Zum ersten Mal im Laufe des langjährigen Verfahrens für die geplante Westumfahrung Mühlhausen hat die Gemeinde Affing hinsichtlich der Genehmigung ein positives Signal aus dem Haus der Regierung von Schwaben erhalten. Demnach sei das Vorhaben "grundsätzlich genehmigungsfähig". So jedenfalls äußert sich die Höhere Naturschutzbehörde (HNB) gegenüber der Gemeinde.

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