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Affing: Bei der Windkraft bekommt Affing Gegenwind von Behörden

Affing

Bei der Windkraft bekommt Affing Gegenwind von Behörden

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    Die Gemeinde Affing will Konzentrationsflächen für die Windkraft ausweisen, bekommt aber Gegenwind von Behörden.
    Die Gemeinde Affing will Konzentrationsflächen für die Windkraft ausweisen, bekommt aber Gegenwind von Behörden. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Der Bund fordert von Kommunen, Flächen für Windkraft zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Affing macht nun die Erfahrung, dass es gar nicht so einfach ist, offen für erneuerbare Energien zu sein. Denn beim Versuch Konzentrationsflächen für

    Die offizielle Gangart ist vorgegeben: Ein Gesetz sieht vor, dass Bayern bis 2033 insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung stellt. Für die Umsetzung vor Ort sollen die Regionalen Planungsverbände sorgen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen im Landkreis Aichach-Friedberg wollte sich der Gemeinderat Affing hier nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen und legte selbst Konzentrationsflächen für die Windkraft fest. Ein Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht dafür immerhin 4,6 Prozent des Gemeindegebiets vor. Das sind über 206 Hektar. Vorgesehen sind eine Fläche nördlich von Gebenhofen, eine östlich von Haunswies und eine Dritte südlich von Frechholzhausen und Pfaffenzell. Teile davon halten verschiedene Behörden für nicht geeignet.

    Behörden halten Teile der Affinger Windkraftflächen für nicht geeignet

    In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Affinger Gemeinderat gemeinsam mit Vertretern des Planungsbüros Opla mit den Stellungnahmen zu den beabsichtigten Konzentrationsflächen. Sie sorgten zum Teil für Staunen und einen gewissen Grad an Irritation im Gremium. So zeigte sich ausgerechnet der Planungsverband in Augsburg wenig begeistert vom Affinger Engagement. Er verwies darauf, dass er selbst die Suche nach potenziell geeigneten Flächen gestartet hat. Der Verband kritisierte außerdem, dass Teile der Konzentrationsflächen im sogenannten landschaftlichen Vorbehaltsgebiet liegen, zu dem die Waldgebiete östlich von Augsburg" zählen.

    Die Untere Naturschutzbehörde wurde noch deutlicher. Sie hält Teile der drei ausgewiesenen Areale für nicht geeignet, forderte "zwingend eine vertiefte Prüfung der Artenschutzbelange" und sah die Belange von Vogelarten nicht ausreichend berücksichtigt, die gefährdet sind, in die Rotoren der Windräder zu geraten. Im Gemeindegebiet Affing wären besonders Rotmilan und Schwarzmilan betroffen, im Bereich der Kapelle St. Jodok auch Fledermäuse. 

    Planer holen sich Rückendeckung vom Bauministerium

    Beide Behörden kritisieren die Begründung der Gemeinde, warum sie die erneuerbaren Energien über den Natur- und Landschaftsschutz stellt, als mangelhaft. Die Planer Julian Erne und Andreas Gotterbarm rieten dem Gemeinderat dennoch, an seiner Planung festzuhalten. Eine artenschutzrechtliche Prüfung sei im Vorfeld nicht möglich, sondern müsse im Zuge einer konkreten Anlagenplanung erfolgen, erklärten sie. Die Planer haben sich außerdem Rückendeckung vom Bayerischen Bauministerium geholt. Dort werde die Sache anders beurteilt, versicherte Erne.

    Der Gemeinderat reagierte mit wenig Verständnis auf die Einwände. Gerhard Faltermeier sprach von der grundsätzlichen Frage: "Will ich Windenergie erzeugen oder will ich den Rotmilan schützen?" Und Bürgermeister Markus Winklhofer stellte fest: "Sonst wird das einfach nichts mit der Energiewende." Einstimmig beschloss der Gemeinderat, an seiner Planung in diesen Punkten nichts zu ändern.

    Windkraftanlagen halten 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung

    Anders reagierte das Gremium bei einem Anliegen der Nachbargemeinden Hollenbach und Rehling. Zwar soll es weiterhin möglich sein, dass Rotoren die festgelegte Konzentrationsfläche überragen, weil sich der Anteil der Windkraftflächen im Gemeindegebiet sonst halbiert hätte. Allerdings dürfen Rotoren nicht die Gemeindegrenzen zu

    Affing hält außerdem daran fest, dass Windkraftanlagen nur mit einem Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung aufgestellt werden dürfen. Dafür gebe es die entsprechende Rechtsgrundlage, versicherte Fachmann Erne.

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