Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten inklusive Penthouse würde ein Grundstücksbesitzer gerne am Lärchenweg in Mühlhausen (Affing) bauen. Obwohl die Gemeindeverwaltung grundsätzlich eine Nachverdichtung in den Ortsteilen begrüßt, sieht sie diese Pläne kritisch. Das hat mehrere Gründe.
Der Affinger Bauausschuss befasste sich jüngst mit der entsprechenden Bauvoranfrage. Laut Information der Verwaltung im Nachgang der Sitzung soll das Achtfamilienhaus auf einem bis dato bebauten Grundstück entstehen. Es liegt exakt dort, wo der Lärchenweg einen Knick macht. Der Besitzer plant den Abbruch der bestehenden Gebäude.
An dieser Stelle gilt kein Bebauungsplan. Der Beurteilungsmaßstab ist deshalb die umgebende Bebauung. Die weist allerdings maximal zwei Vollgeschosse und keine drei auf, wie es die aktuellen Pläne vorsehen. Aus Sicht der Verwaltung würde es sich deshalb nicht in die Umgebung einfügen. Weiteres Problem ist die Wasserversorgung. Die vorhandene Leitung wäre diese für den großen Bau nicht ausreichend. Außerdem würde der Baukörper direkt auf der Hauptversorgungsleitung errichtet. Diese wäre für Reparaturen somit nicht mehr zugänglich. Aus all diesen Gründen schlug die Verwaltung vor, das Projekt abzulehnen. Der Ausschuss folgte dem einstimmig.
Bauausschuss sieht Bauvorhaben in Haunswies kritisch
Das Gremium konnte sich außerdem weiterhin nicht mit dem Bau von vier Doppelhaushälften und zwei Einfamilienhäusern an der Aichacher Straße in Haunswies anfreunden. Eine Voranfrage hatte der Ausschuss bereits im Juli abgelehnt. Begründung: Die Gartenstraße ist zu eng, um darüber die geplante Zufahrt zu den neuen Gebäuden abwickeln zu können.
Das Landratsamt hingegen forderte die Gemeinde zur erneuten Überprüfung der Voranfrage auf. Die Behörde ist überzeugt, dass sich die Gebäude in die nähere Umgebung einfügen. Diese Ansicht teilt zwar auch die Gemeindeverwaltung. Bedenken hat sie aber weiterhin, was die Erschließung über den Gartenweg anbelangt, auch wenn die Planerin im Zuge des Genehmigungsverfahrens notarielle Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte vorlegen will. „Es ist anzunehmen, dass aufgrund parkender Autos durch Besucher der Wohnanlage der Gartenweg nicht mehr für Landmaschinen nutzbar ist“, stellte die Verwaltung fest. Sie verwies darauf, dass der Gartenweg mehreren Landwirten als Zufahrt zu Ackerflächen dient.
Dieser Argumentation folgte auch der Bauausschuss. Er stellte zwar mehrheitlich mit 6:1 Stimmen fest, dass sich das Bauvorhaben einfügt, lehnte jedoch einstimmig das gemeindliche Einvernehmen ab. (jca)
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