Es ist keine Überraschung mehr: Der 25-jährige Fahrdienstleiter muss sich für das Aichacher Zugunglück vom 7. Mai 2018 verantworten. Das Amtsgericht Augsburg hat gegen ihn am Montag Strafbefehl ausgestellt. Dieser sieht eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Damit kommt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg nach, wie diese in einer Presseerklärung mitteilte.
Zugunglück von Aichach