Aus dem Gerichtssaal aufs Mountainbike, gleich raus in den Wald und dort demonstrativ auf den Rückegassen durchs Gelände. Laut dem Kühbacher Waldbesitzer Umberto von Beck-Peccoz hatte das Urteil des Aichacher Zivilgerichts im April sozusagen Startsignalwirkung für Radler, die im Wald unterwegs sind. Das hätten ihm auch andere Forstleute bestätigt: „Viele glauben, das jetzt grundsätzlich jeder Schleichpfad und jede Gasse befahren werden kann.“ Dabei habe Richter Axel Hellriegel in seiner Begründung ausdrücklich von einer Einzelfall-Entscheidung gesprochen. Beck-Peccoz geht jetzt in Berufung gegen das Urteil: Weil er es zum einen für grundsätzlich falsch hält. Aber auch weil er den in der Öffentlichkeit entstanden Eindruck,
Zivilprozess