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Zivilprozess: Mountainbike-Streit im Wittelsbacher Land geht weiter 

Zivilprozess

Mountainbike-Streit im Wittelsbacher Land geht weiter 

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     Auf Forstwegen ist Radfahren erlaubt. Streit gibt es, wenn Radler auf Rückegassen und Pfaden im Wald unterwegs sind.
     Auf Forstwegen ist Radfahren erlaubt. Streit gibt es, wenn Radler auf Rückegassen und Pfaden im Wald unterwegs sind. Foto: Uwe Zucchi/dpa, lhe

    Aus dem Gerichtssaal aufs Mountainbike, gleich raus in den Wald und dort demonstrativ auf den Rückegassen durchs Gelände. Laut dem Kühbacher Waldbesitzer Umberto von Beck-Peccoz hatte das Urteil des Aichacher Zivilgerichts im April sozusagen Startsignalwirkung für Radler, die im Wald unterwegs sind. Das hätten ihm auch andere Forstleute bestätigt: „Viele glauben, das jetzt grundsätzlich jeder Schleichpfad und jede Gasse befahren werden kann.“ Dabei habe Richter Axel Hellriegel in seiner Begründung ausdrücklich von einer Einzelfall-Entscheidung gesprochen. Beck-Peccoz geht jetzt in Berufung gegen das Urteil: Weil er es zum einen für grundsätzlich falsch hält. Aber auch weil er den in der Öffentlichkeit entstanden Eindruck,

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