Für Bestattungen gelten im Landkreis seit Montagmorgen strenge Auflagen. Das Landratsamt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach sollen Bestattungen von Urnen verschoben werden. Urnen- und Erdbestattungen sind ausnahmsweise nur unter mehreren Voraussetzungen erlaubt: So darf die Trauergesellschaft nur im engsten Familienkreis stattfinden, maximal 15 Personen dürfen teilnehmen – ohne Bestattungsdienst, Pfarrer oder Pastor.
Aichach-Friedberg