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Unfall in Rehling: Anhänger-Unfall in Rehling: Das ist erlaubt, das nicht

Unfall in Rehling

Anhänger-Unfall in Rehling: Das ist erlaubt, das nicht

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    Zehn Jugendliche wurden bei diesem Unfall am Kreisverkehr im Rehlinger Ortsteil Oberach verletzt.
    Zehn Jugendliche wurden bei diesem Unfall am Kreisverkehr im Rehlinger Ortsteil Oberach verletzt. Foto: Josef Abt

    Die gute Nachricht zuerst: Den meisten der zehn Jugendlichen, die sich am Samstag bei einem Sturz von einem Traktoranhänger in Rehling verletzt haben, geht es besser. „Die Verletzungen haben sich nach unserem Kenntnisstand als nicht so schwerwiegend erwiesen“, erklärte der Aichacher Polizeichef Rudolf Rothhammer am Montag auf Nachfrage. Dies bestätigte auch der Vorstandssprecher der Rehlinger Landjugend, Bernhard Kober. Einer der vier Schwerverletzten muss laut Kober aber noch rund sechs Wochen im Krankenhaus bleiben – er hat sich das Sprunggelenk gebrochen. Alle anderen konnten die Klinik verlassen oder dürfen es in Kürze.

    Wie berichtet, nahmen die zehn Landjugend-Mitglieder an einer „Ramadama“-Aktion der Freunde der Natur teil, bei der Müll gesammelt wird. Danach wollten sie auf einem Traktoranhänger zum Mittagessen fahren. Im Kreisverkehr in Oberach kippte der Anhänger um und die Jugendlichen stürzten auf den Asphalt. Ein Großaufgebot an Rettungskräften eilte zu Hilfe.

    Auf Anhängern darf niemand mitfahren - abgesehen von Ausnahmen

    Nach Rothhammers Auskunft dürfen auf Anhängern generell keine Personen mitfahren. Diese Regel gelte beispielsweise auch bei Altpapiersammlungen oder beim Holzsammeln für das Jaudusfeuer. „Ich wüsste auch nicht, warum Personen auf dem Anhänger nötig sein sollten. Zum Sortieren kann der Wagen ja anhalten“, betont Rothhammer. Es gibt im Gesetz aber auch Ausnahmen. Darunter fallen beispielsweise Faschingswagen. Darauf dürfen während des Umzuges Personen befördert werden, aber nicht bei der An- und Abfahrt. Auch für Landschaftssäuberungsaktionen gibt es Ausnahmen. Wenn Personen auf dem Anhänger mitfahren, müssen aber geeignete Sitze vorhanden sein. Das war laut Rothhammer in Rehling nicht so.

    Die Jugendlichen saßen auf nicht befestigten Couchelementen und Getränkekästen. Zudem war der 17-jährige Fahrer bei den mehrfachen Runden im Kreisverkehr wohl zu schnell unterwegs. Kober bezeichnete den Unfall am Montag als „Leichtsinn“, betonte aber, dass der Fahrer nicht allein schuld sei. Früher hätten ältere Mitglieder die Traktoren gefahren, so Kober, aber von denen machten nicht mehr viele bei der Müll-Aktion mit. Es stehe fest, dass sich etwas ändern müsse, was genau, müsse erst noch besprochen werden, erklärte er.

    Unfall wird bei Vereinen diskutiert

    Der Unfall ist bei vielen Vereinen Thema. Die Eichenlaub-Schützen aus Eisingersdorf (Aindling) etwa sammeln am Samstag wieder Altpapier – mit Traktor und Anhänger. „Die Jugendlichen laufen nebenher und sammeln das Papier. Auf dem Anhänger steht niemand“, versichert Ehrenschützenmeister Josef Kigle. Ähnliches erzählt Mario Pettinger, der die Altpapiersammlungen des Roten Kreuzes in Aichach organisiert. Die Lastwagen würden nur von erfahrenen Rettungsdienst-Leuten gefahren, Jugendliche arbeiteten nur im Innendienst mit.

    Nichtsdestotrotz ist es auf dem Land keine Seltenheit, dass Helfer auf Traktoranhängern sitzen. Sieht die Polizei dies, muss sie es beanstanden, sagt Rothhammer. Eine verstärkte Kontrolle sei aber nicht zu befürchten: „Wir machen jetzt sicher keine Jagd auf landwirtschaftliche Fahrzeuge.“

    Personenbeförderung und Ausnahmeregelungen:

    • Personen auf Anhängern: Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitfahren.
    • Landschaftssäuberungsaktionen: Unter den Begriff der Land- und Forstwirtschaft können auch Landschaftssäuberungsaktionen fallen, weil sie meist dem Umweltschutz dienen. Altmaterialsammlungen auf landwirtschaftlichen Anhängern gehören im Regelfall nicht dazu.
    • Brauchtumsveranstaltungen: Bei örtlichen Brauchtumsveranstaltungen wie Faschingsumzügen dürfen Personen auf Anhängern befördert werden, nicht jedoch auf den An- und Abfahrten. Die Ladefläche muss eben, tritt- und rutschfest sein. Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und das Herunterfallen vorhanden sein. Zudem muss eine Reihe weiterer Bedingungen erfüllt sein, so brauchen die Fahrzeuge eine Versicherung und dürfen nicht schneller als 25 km/h fahren. Unter den Begriff Brauchtum fallen Volks- und Gemeindefeste, traditionelle Umzüge und Feiern örtlicher Vereine.
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