Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Todtenweis: Trinkwasser mit Fäkalkeimen belastet: Todtenweiser müssen abkochen

Todtenweis

Trinkwasser mit Fäkalkeimen belastet: Todtenweiser müssen abkochen

    • |
    In Todtenweis muss ab sofort das Trinkwasser abgekocht werden.
    In Todtenweis muss ab sofort das Trinkwasser abgekocht werden. Foto: Julian Leitenstorfer Photographie (Symbolfoto)

    Das Trinkwasser in Todtenweis - außer im Ortsteil Bach - ist mit Fäkalkeimen belastet und muss ab sofort abgekocht werden. Das teilte das Landratsamt Aichach-Friedberg am Mittwoch mit. Bei einer Routine-Netzbeprobung des Zentralwasserversorgers Todtenweis war vor einer Woche eine Belastung des Trinkwassers mit Fäkalkeimen festgestellt worden, so das Landratsamt. Diese Meldung ging am Mittwoch beim Gesundheitsamt ein.

    Nach Bekanntwerden der Überschreitung beim Wasserversorger wurde das Leitungsnetz gespült, jedoch habe dies eher zu einer Verschlimmerung der Werte geführt, wie eine Nachbeprobung am 11. Mai ergab, heißt es in der Pressemitteilung.

    Verunreinigung im Hochbehälter von Todtenweis scheint ausgeschlossen

    Wasserversorger, Gemeinde und Gesundheitsamt arbeiten an der Behebung des Problems. Aktuell wird nach der Ursache noch gesucht. Eine Verunreinigung im Hochbehälter, beispielsweise durch tote Tiere oder einen Rohrbruch, können nach bisherigen Erkenntnissen wahrscheinlich ausgeschlossen werden.

    Um die Verunreinigung innerhalb des Versorgungsnetzes eingrenzen zu können und um bessere Anhaltspunkte für die Aufklärung zu gewinnen, wurden über das Versorgungsnetz verteilt noch am Mittwoch weitere Proben gezogen. Die circa 400 angeschlossenen Haushalte in Todtenweis und Sand dürfen das Trinkwasser nur in abgekochtem Zustand verwenden, so das Landratsamt. Über einen Flugzettel des Trinkwasserversorgers wird jeder Haushalt informiert.

    Das Abkochgebot in Todtenweis:

    • Leitungswasser muss mindestens drei Minuten sprudelnd aufgekocht werden und sollte dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen.
    • Zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrungsmitteln sollte nur abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
    • Auch zum Zähneputzen und zur Reinigen offener Wunden nur abgekochtes Wasser verwenden.
    • Zum Duschen oder Wäschewaschen mit der Maschine kann das Leitungswasser ohne Einschränkung verwendet werden.
    • Auch beim Geschirrspülen mit der Maschine ist kein Abkochen erforderlich. Die Temperatur beim Nachspülen sollte jedoch mindestens 80 Grad Celsius erreichen.
    • Für die Toilettenspülung und für die häusliche Reinigung kann das Leitungswasser uneingeschränkt verwendet werden.

    Ausgenommen von dem Abkochgebot ist der Ortsteil Bach, wie das Landratsamt nachmeldet: Der Ortsteil wird aus Aindling mit Wasser versorgt. Das Abkochgebot gilt also lediglich für den Kernort Todtenweis und den Ortsteil Sand . (AZ)

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden