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Trinkwasser: Landwirte protestieren gegen Schutzgebiet

Trinkwasser

Landwirte protestieren gegen Schutzgebiet

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    Ein Wasserschutzgebiet (hier ein Schild bei Sägmühl) hat das Landratsamt bei Rehling ausgewiesen. Ein ähnliches Schild wird deshalb wohl bald in der künftigen Zone I im Lechfeld zu finden sein, also im eingezäunten Bereich des Brunnenkopfs. Mehrere betroffene Landwirte machten bei der Sitzung des Wasserzweckverbandes ihrem Unmut Luft.
    Ein Wasserschutzgebiet (hier ein Schild bei Sägmühl) hat das Landratsamt bei Rehling ausgewiesen. Ein ähnliches Schild wird deshalb wohl bald in der künftigen Zone I im Lechfeld zu finden sein, also im eingezäunten Bereich des Brunnenkopfs. Mehrere betroffene Landwirte machten bei der Sitzung des Wasserzweckverbandes ihrem Unmut Luft. Foto: Josef Abt

    Überrascht worden ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Hardhofgruppe Rehling nach eigener Aussage von der schnellen Ausweisung des Wasserschutzgebiets im Bereich des Flachbrunnens III im Lechfeld. Vorsitzender Bernhard Jakob wurde nur einen Tag vor der Bekanntgabe durch eine Pressemitteilung vom Landratsamt Aichach-Friedberg darüber informiert. Die Verordnung ist am 26. Januar erlassen worden und ist in Kraft. Als Rechtsmittel gibt es nur die Normenkontrollklage zum Verwaltungsgerichtshof. Bei der jüngsten Sitzung des Wasserzweckverbands wurde nun Kritik laut, man sei kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt worden. „Dieses Vorgehen ist für mich nicht nachvollziehbar und ich will es auch nicht mehr groß kommentieren“, sagte der sichtlich enttäuschte Verbandsvorsitzende.

    Zu der öffentlichen Sitzung waren mehrere betroffene Landwirte, die Mehrzahl aus Gebenhofen und Anwalting, gekommen. Sie machten mit Zwischenrufen immer wieder ihrem Ärger Luft. Fast die Hälfte des Schutzgebiets, wenn auch die abgeschwächte Zone III, liegt auf Affinger Gemeindegebiet. Einige Landwirte klagten, sie seien nicht angeschrieben worden oder hätten die amtliche Verordnung nicht bekommen. Viele wollen die Anordnung anfechten, war zu hören, weil sie wegen der künftig eingeschränkten Möglichkeiten der Bewirtschaftung oder Wertverlust der Grundstücke nur Nachteile sehen.

    Wegen der Auflagen bei der Bewirtschaftung, speziell bei der Düngung, muss der Wasserzweckverband den Eigentümern oder Pächtern Entschädigungen zahlen. Angesichts der Größe des Schutzgebiets werde der Betrag nicht unerheblich sein, hieß es. Wie hoch genau ist noch nicht bekannt. Die Höhe muss der Zweckverband noch festlegen, voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen. Dabei wird zwischen Zone II und Zone III unterschieden. Die früher vom Landratsamt festgelegte Zoneneinteilung wurde aktualisiert, die Größe leicht reduziert. In der neuen Planung führen die Grenzen oft mitten durch Grundstücke, hieß es. Nur in den wenigsten Fällen könnten die Flächen aber nach unterschiedlichen Kriterien bewirtschaftet werden, hieß es. Deshalb werde wohl in den meisten Fällen eine Entschädigung für die gesamte Fläche gefordert.

    Über die Höhe der Entschädigungen wurde im nicht öffentlichen Teil schon diskutiert. Eventuell wird bei der Festlegung fachliche Unterstützung in Anspruch genommen. Jakob tendiert nach eigener Aussage zu pauschalen Ausgleichszahlungen, in der Schutzzone II müssten wohl die Betriebe einzeln bewertet werden. Der Ausgleich ist schon fürs laufende Bewirtschaftungsjahr zu leisten.

    Das Schutzgebiet wie der Brunnen selbst haben eine lange Vorgeschichte. Der Flachbrunnen im Lechfeld ist seit Jahren ein Streitobjekt zwischen dem Wasserzweckverband und den Behörden, also Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt Donauwörth. Als Ersatz für die Brunnen I und II hätten die Rehlinger in den 90er-Jahren gern einen Tiefbrunnen gebaut. Genehmigt wurde aber nur ein Flachbrunnen, der 1999 in Betrieb ging.

    Die Ausweisung des Schutzgebiets dafür verzögerte sich wegen zahlreicher Einwendungen von betroffenen Landwirten. Der erste Erörterungstermin war im Dezember 2008, abgeschlossen wurde dies im April 2012 vom Landratsamt. Die Hardhofgruppe richtete eine Petition an den Landtag und schaltete Minister und Landtagsabgeordnete ein. Nach derzeitigem Stand dürfte es dennoch nicht gelingen, vom Flachbrunnen wegzukommen.

    Der Flachbrunnen ist besonders den Verbrauchern ein Dorn im Auge. Weil das Wasser knapp über dem Grenzwert mit Uran angereichert ist, wird es mit Wasser aus den beiden alten Tiefbrunnen gemischt. Bekanntlich wurde zwischenzeitlich in unmittelbarer Nähe des Flachbrunnens ein neuer Tiefbrunnen (Brunnen IV) gebohrt, der in Kürze in Betrieb geht. Dieser fördert aus rund 100 Metern Tiefe Trinkwasser in guter Qualität. Trotzdem darf der Zweckverband nicht mehr Wasser aus der Tiefe entnehmen. Deshalb könnte eine kostenintensive Aufbereitungsanlage notwendig werden, deren Kosten wiederum auf die Verbraucher umgelegt werden würden.

    Der Wasserzweckverband muss nun schnell reagieren, hieß es in der Sitzung. „Wir stehen jetzt unter einem riesigen Zeitdruck“, sagte Peter Reich, denn einige der Landwirte müssen sich wegen der Vorgaben und Verbote (Gülleausbringung etc.) umstellen und vielleicht anders orientieren. Bernhard Jakob betonte, auch deshalb wäre es wichtig gewesen, das Landratsamt hätte die Verordnung früher erlassen. „Dann hätten wir auch mehr Zeit gehabt, dies mehr in Ruhe zu regeln.“

    Die Überraschung des Wasserzweckverbands hat im Landratsamt zumindest für Verwunderung gesorgt. Wie Pressesprecher Wolfgang Müller berichtet, gab es im April 2015 im Landratsamt eine Besprechung, an der neben dem Landrat und der Abteilungsleiterin der Rehlinger Bürgermeister und der Zweckverbandsvorsitzende teilgenommen haben. Damals – mit einem Vorlauf von gut einem dreiviertel Jahr – sei angekündigt worden, dass es wohl im Winter 2015/16 kommt. Am Schluss, räumt Müller ein, sei es dann tatsächlich Schlag auf Schlag gegangen. (mit bac)

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