Fast zwei Jahre nach der größten Naturkatastrophe in der Geschichte des Wittelsbacher Landes nimmt sich der Oberste Rechnungshof (ORH) in seinem gestern veröffentlichten Jahresbericht die Tornadohilfe des Freistaats zur Brust. Konkret kritisiert der ORH dabei auf vier Seiten, dass vom Agrarministerium ein eigenes und zusätzliches Soforthilfsprogramm für Landwirte aufgelegt worden ist. Der Ministerrat beschloss sechs Tage nach dem Sturm zwar finanzielle Hilfen, schloss den Ausgleich von versicherbaren Schäden von landwirtschaftlichen Betrieben aber aus. Mit einer „Lex Tornado Affing“, befristet bis Ende 2016, hebelte das Landwirtschaftsministerium diesen Beschluss jedoch aus. Die allgemeine Schadensausgleichsrichtlinie des Hauses aus dem Jahr 2013 wurde mit einem Vollzugshinweis außer Kraft gesetzt. Die deckt auch Naturkatstrophen ab und schließt Schäden aus, die der Staat als versicherbar ansieht.
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