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Todtenweis: Wer im Raum Todtenweis zu viel Abwasser einleitet, muss zahlen

Todtenweis

Wer im Raum Todtenweis zu viel Abwasser einleitet, muss zahlen

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    Wer zu viel Abwasser in die Todtenweiser Kläranlage einleitet, muss künftig ein Ordnungsgeld zahlen. Das legt die neue Satzung des Abwasserzweckverbands Kabisbachgruppe fest.
    Wer zu viel Abwasser in die Todtenweiser Kläranlage einleitet, muss künftig ein Ordnungsgeld zahlen. Das legt die neue Satzung des Abwasserzweckverbands Kabisbachgruppe fest. Foto: Benedikt Christoph (Archivbild)

    Es ist schon mehr als ungewöhnlich, wenn ein kommunaler Verband erst am 22. Oktober den Haushalt für das laufende Jahr beschließt. So geschah es am Donnerstag beim Abwasserzweckverband Kabisbachgruppe. Doch für diesen späten Termin gab es gute Gründe. Die Finanzverwaltung in Aindling hatte vor gut einem Jahr entschieden, dass zuvor eine neue Verbandssatzung zu beschließen sei. Und das war erst bei dieser Sitzung möglich.

    Die Vorarbeiten dazu mögen als Beleg dafür dienen, wie aufwendig Bürokratie bisweilen sein kann. Im Mai 2016 begann dieser ausgesprochen langwierige Prozess. Am Donnerstag lag die 16. Entwurfssatzung vor, die schließlich nach langer Debatte einstimmig abgesegnet wurde.

    Langes Ringen um einzelne Paragrafen in Todtenweis

    Noch einmal wurde über 130 Minuten lang um die Formulierungen bei den einzelnen Paragrafen gerungen. Klarheit besteht nun darüber, dass der Name Kabisbachgruppe bestehen bleibt; darüber war vor einiger Zeit im Gemeinderat von Todtenweis gesprochen worden. Gleich zu Beginn der Diskussion über diesen Verband hatte Konrad Carl, der Vorsitzende, erklärt: "Heute ist fast eine historische Sitzung." Nun würden viele Aufgaben der drei Mitgliedsgemeinden Aindling, Petersdorf und Todtenweis an den Verband übertragen, weil der über das Fachpersonal und die nötige technische Ausrüstung verfüge.

    In der neuen Satzung wurde der Betrieb der Abwasserleitungen in den drei Kommunen ebenso berücksichtigt wie der Betrieb der Kläranlage in Edenhausen. Künftig wird die Gemeinde Petersdorf neben Bürgermeister Dietrich Binder einen zweiten Vertreter in diesen Verband entsenden. Neu- und Erweiterungsbauten sind nach dem Nutzungsanteil in der Zukunft von den Mitgliedsgemeinden zu finanzieren.

    Pro Monat sind 3000 Euro fällig

    Wenn ein Mitglied zu viel Abwasser einleitet, muss es pro Monat mit einem Ordnungsgeld von 3000 Euro rechnen. "Wenn alle das einleiten würden, was ihnen zusteht, dann hätten wir keine Probleme mit Überschreitungen", stellte Walter Krenz fest. Der Leiter der Verwaltung in Aindling hatte das umfangreiche Werk erläutert.

    Kämmerer Andreas Grägel äußerte sich zum Haushaltsplan für das laufende Jahr. Das Volumen beträgt 1,04 Millionen Euro, davon entfallen 994.000 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 45.000 Euro auf den Vermögenshaushalt. Schulden sind keine vorhanden. Ende 2019 betrugen die Rücklagen 87.000 Euro. Für das Jahr 2020 hat Aindling 343.000 Euro zu überweisen, Petersdorf 63.000 Euro und Todtenweis 368.000 Euro.

    Todtenweis darf den Hauptsammler nutzen

    Die Gemeinde Todtenweis schließt mit dem Abwasserzweckverband eine Vereinbarung, der zufolge sie den Hauptsammler nutzen darf.

    Für alle Verbrauchsstellen im Verband wird ein neuer Stromvertrag für die Jahre 2021 bis 2023 abgeschlossen. Bis zum 5. November können dazu Angebote abgegeben werden.

    Der technische Bericht des Betriebsleiters musste entfallen. Andreas Ehleider fehlte bei der Sitzung entschuldigt.

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