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Straßenausbau: Soll, muss, kann der Bürger mitzahlen?

Straßenausbau

Soll, muss, kann der Bürger mitzahlen?

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    Wenn Ortsstraßen ausgebaut werden, müssen die Anwohner oft tief in die Tasche greifen. Jetzt beschäftigt sich der Landtag mit dem Thema.
    Wenn Ortsstraßen ausgebaut werden, müssen die Anwohner oft tief in die Tasche greifen. Jetzt beschäftigt sich der Landtag mit dem Thema. Foto: Markus Röck (Symbolbild)

    Im Maximilianeum in München machen sie schon Platz. Der Landtag erwartet am Mittwoch einen Ansturm verärgerter Bürger. Der große Senatssaal reicht für die Anhörung nicht aus. Damit die aus ganz Bayern anreisenden und bereits angekündigten Mitglieder von Bürgerinitiativen die Sitzung miterleben können, wird sie in einen zweiten Saal übertragen. Peter Tomaschko, CSU-Stimmkreisabgeordneter, glaubt nicht, dass es im

    Dabei ist das Thema des Innenausschusses auch im Landkreis ein Zankapfel – besonders in Aichach: Es geht um den Dauerbrenner Straßenausbaubeitragssatzung. Erst vor drei Wochen sind bei einer Bürgerversammlung im Stadtteil Klingen 455 Unterschriften für die Abschaffung der Satzung an Bürgermeister Klaus Habermann übergeben worden. In Klingen greift die 2013 verabschiedete Satzung erstmals beim Ausbau der Staatsstraße. Anlieger müssen einen Teil der Ausbaukosten der Gehwege zahlen.

    Habermann wünscht sich eine klare Entscheidung

    Noch sind keine Bescheide rausgegangen, doch wenn’s ums Geld geht, dann gehen die Emotionen schnell hoch. Habermann musste Kritik einstecken. Er versicherte, dass er persönlich nicht an der Satzung hänge: Sie sei aber Pflicht. Genau das bestreiten die Gegner der Satzung im Stadtrat. Habermann verwies auf die Anhörung und wünschte sich eines von den Landespolitikern: Eine klare Entscheidung. Genau die fehlt, denn die Satzung gilt nicht in allen bayerischen Kommunen. Die Landeshauptstadt München sie vor einem halben Jahr mit großem Medienecho sogar wieder abgeschafft.

    Beim Besuch von Finanzminister Markus Söder am Montagabend schilderte CSU-Stadtrat Hermann Langer die Problematik des „kleinen Kommunalpolitikers: Muss, soll oder kann?“ Söder kann’s nachvollziehen und sieht das Problem im Vollzug: Die Satzung sei Pflicht, doch einige Aufsichtsbehörden würden nicht dagegen vorgehen, wenn Gemeinden und Städte darauf verzichten. Folge: Die Kommunen mit der Satzung handeln sich dann Ärger mit ihren Bürgern ein. Im Landkreis Aichach-Friedberg gilt sie in 21 von 24 Kommunen – außer in Baar, Eurasburg und Steindorf.

    Eine gerechte Lösung: ein Ding der Unmöglichkeit

    Die Anhörung im Landtag soll nach einer gerechten und praktikablen Lösung suchen – ein Ding der Unmöglichkeit. Das gibt es die Extremforderungen – komplette Steuerfinanzierung oder völlige Freigabe der Entscheidung, den Vorschlag für wiederkehrende Beiträge oder die Idee für eine gesetzliche Obergrenze, um die Belastung der Bürger in Grenzen zu halten.

    Auch die kommunalen Spitzen streiten: Uwe Brandl, Präsident des Gemeindetags, hat den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter heftig angegriffen. Die reiche Kommune verhalte sich rechtswidrig. Die Satzung sei eine Soll-Bestimmung und dennoch Pflicht (muss). Reiter verweist auf ein Rechtsgutachten seiner Stadt. Danach könne eine Kommune darauf verzichten, ihre Bürger an den Kosten zu beteiligen, wenn sie selbst über ausreichend Geld verfüge. (mit jub)

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