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Aichach: Strafbefehl gegen Fahrdienstleiter nach Zugunglück

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Strafbefehl gegen Fahrdienstleiter nach Zugunglück

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    Die Unfallstelle bei Tageslicht. Auf dieser Aufnahme waren die Schäden am Triebwagen der Bayerischen Regiobahn deutlich zu sehen.
    Die Unfallstelle bei Tageslicht. Auf dieser Aufnahme waren die Schäden am Triebwagen der Bayerischen Regiobahn deutlich zu sehen. Foto: Erich Echter

    Wie konnte das passieren? Das war die beherrschende Frage nach dem Aichacher Zugunglück im Mai des vergangenen Jahres. Ein Personenzug war in einen stehenden Güterzug gerast, zwei Menschen starben, 13 wurden verletzt.

    Schon bald konzentrierten sich die Ermittlungen auf den Fahrdienstleiter, der an dem Abend Dienst hatte. War ihm ein verhängnisvoller Fehler unterlaufen? Fast neun Monate später hat nun das Amtsgericht Augsburg eine Antwort auf diese Frage gegeben: Ursache des Zugunglücks ist menschliches Versagen. Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Bahnverkehrs erhält der 25-Jährige eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte nach Abschluss ihrer Ermittlungen einen Strafbefehl in dieser Höhe beantragt, teilte die Behörde mit.

    Rückblick: Am 7. Mai 2018 steht das Signal auf Gleis zwei auf Durchfahrt, als gegen 21.15 Uhr der Personenzug der Bayerischen Regiobahn (BRB) von Augsburg kommend in den Aichacher Bahnhof einfahren will. Dort steht bereits ein Güterzug. Der Fahrdienstleiter hatte ihn dort abstellen lassen. Doch der damals 24-Jährige, im etwa 500 Meter entfernten Bahnhof sitzend, verhindert die Einfahrt des zweiten Zuges auf Gleis zwei nicht.

    Zugunglück in Aichach: Warum war der junge Mann so nachlässig?

    Der "Alleinverantwortliche für den Zugverkehr am Bahnhof in Aichach" habe es vorschriftswidrig unterlassen, "eine Hilfssperre am mechanischen Stellwerk anzubringen, die eine Einfahrt eines weiteren Zugs auf dieses Gleis verhindert hätte", heißt es nun in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Und noch etwas tat er laut Pressesprecher Matthias Nickolai nicht: Der Fahrdienstleiter nahm die vorgeschriebene "Hinsehensprüfung" nicht vor, bevor er die Einfahrt für den Personenzug freigab. Er vergewisserte sich also nicht per Augenschein, ob das Gleis frei ist.

    Beim Zugunglück in Aichach starben im Mai zwei Menschen.
    Beim Zugunglück in Aichach starben im Mai zwei Menschen. Foto: Matthias Balk, dpa

    Gibt es einen Grund, warum der 24-Jährige so nachlässig war? Offenbar nicht. Die Staatsanwaltschaft räumte am Montag mit Spekulationen auf. Demnach hätten die Ermittlungen keine Hinweise darauf ergeben, dass Betäubungsmittel oder Alkohol im Spiel gewesen sein könnten, ebenso wenig, dass der Fahrdienstleiter durch Gespräche oder die Nutzung seines Handys abgelenkt gewesen wäre – so wie es Anfang 2016 im oberbayerischen Bad Aibling der Fall war, wo ein am Handy spielender Fahrdienstleiter den Zusammenstoß zweier Züge und den Tod von zwölf Menschen verursachte.

    "Konnte den tragischen Unfall leider nicht verhindern"

    Auch die Folgen des Fehlverhaltens des Aichacher Fahrdienstleiters sind fatal. Mit einer Geschwindigkeit von etwa 90 Stundenkilometern fährt der Personenzug auf den geparkten Güterzug zu. Dem Lokführer, der laut Untersuchungen der BRB vorbildlich reagiert und sofort eine Schnellbremsung eingeleitet habe, gelingt es immerhin, den Zug noch auf rund 60 Stundenkilometer abzubremsen. Vermutlich hat er damit mehreren Menschen das Leben gerettet. Sich selbst aber nicht. Er stirbt beim Zusammenprall der Züge ebenso wie eine 73 Jahre alte Passagierin.

    Ihr Sohn reagierte am Montag nachdenklich auf die Mitteilung der Staatsanwaltschaft. "Ich weiß nicht, ob das richtig ist. Es wird dadurch nicht besser", sagte Daniel Scheerer und fügte hinzu: "Jeder von uns passt mal nicht auf." Auch Winfried Karg vom Fahrgastverband Pro Bahn spricht von Fehlern, die es im Alltag gebe. Das könne jedem an jeder Straßenkreuzung passieren.

    Den beantragten Strafbefehl wolle er nicht beurteilen, doch stellt Karg fest: Der Straßenverkehr funktioniere auf Sicht, der Eisenbahnverkehr normalerweise nicht. Scheerer und Karg begrüßen deshalb, dass die Deutsche Bahn in diesem Jahr mit der Nachrüstung mechanischer Stellwerke wie Aichach beginnen will. Froh darüber ist auch die Regiobahn. Bei ihr überwog am Montag die Erleichterung, "dass unser Triebfahrzeugführer vorbildlich gehandelt hat. Leider konnte dies den tragischen Unfall aber nicht verhindern", wie eine Sprecherin sagte.

    Ob der 25-jährige Fahrdienstleiter den Strafbefehl annimmt und damit seine Strafe akzeptiert, ist noch offen. Er hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Sein Anwalt wollte sich am Montag gegenüber unserer Redaktion aber nicht dazu äußern.

    Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Aichach ist nicht vergleichbar mit Bad Aibling.

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