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Aichach: Stadtrat will Bebauung in Ecknach regeln

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Stadtrat will Bebauung in Ecknach regeln

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    Für einen Bereich östlich der Augsburger Straße im Aichacher Stadtteil Ecknach wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Luftbild zeigt im Vordergrund die Augsburger Straße und die Wertstoffsammelstelle.
    Für einen Bereich östlich der Augsburger Straße im Aichacher Stadtteil Ecknach wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Luftbild zeigt im Vordergrund die Augsburger Straße und die Wertstoffsammelstelle. Foto: Erich Echter

    Zu hoch und zu dicht werde im Aichacher Stadtteil Ecknach mittlerweile gebaut. Der Ansicht sind die beiden Ecknacher Stadträte Manfred Huber von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) und Erich Echter von der Christlichen Wählergemeinschaft (CWG). Deshalb haben sie beantragt, einen Bebauungsplan für den Bereich Ecknach-West aufzustellen. Dem Antrag will der Aichacher Stadtrat nachkommen - zumindest zum Teil.

    Für den Bereich "Ecknach-West" gab es schon einmal einen Bebauungsplan. Nach mehreren Änderungen hob der Stadtrat ihn allerdings 2011 auf, weil das Werk aus dem Jahr 1968 nicht mehr zeitgemäß war, insbesondere, was die vom Gesetzgeber geforderte, maßvolle Nachverdichtung anging. Seitdem gilt dort für die Bebauung der Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Der besagt, dass sich eine Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden solle, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müsse.

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    Huber und Echter sind nun der Ansicht, dass es dadurch aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht zu einer Fehlentwicklung gekommen sei. Grundstücke, die früher für Einfamilienhäuser vorgesehen waren, würden vermehrt dichter bebaut. Ein neuer Bebauungsplan solle in erster Linie kleinteilige Bebauung mit Einfamilien-, Zweifamilien-, Doppel- und Reihenhäusern vorschreiben. Als Umgriff schwebte ihnen der Bereich zwischen der Augsburger Straße, der Pappelstraße, der Bürgermeister-Loderer-Straße, dem Mitterweg und der Erlenstraße vor.

    Schon im Bauausschuss hatte Bauamtsleiterin Carola Küspert davon abgeraten, einen Bebauungsplan für das gesamte Gebiet aufzustellen, das immerhin rund 14 Hektar umfasse. Es gebe nur noch einzelne unbebaute Grundstücke. Für den größten Teil des Gebiets sei deshalb keine städtebauliche Regelung nötig.

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    Sie schlug deshalb einen Bebauungsplan nur für den Teilbereich, in dem die meisten unbebauten Grundstücke liegen. Dieser Bereich umfasst rund vier Hektar und wird begrenzt von der Augsburger Straße im Westen, der Birkenstraße im Osten sowie der Erlenstraße im Süden und endet auf Höhe der Pappelstraße im Norden. Statt rund 80.000 Euro läge der Kostenaufwand dann bei etwa 40.000 Euro. Der Bebauungsplan trägt die Nummer 18 und wird "Östlich der Augsburger Straße" heißen.

    Dem stimmte der Stadtrat einstimmig zu. Er beschloss außerdem ebenfalls einstimmig eine Veränderungssperre, die vorerst zwei Jahre gültig ist.

    Für den restlichen Bereich soll die Verwaltung, wie von Küspert vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss für einen einfachen Bebauungsplan vorbereiten. Er soll es möglich machen, vor allem die Stellplätze und Zufahrten bauleitplanerisch zu steuern. Auch damit war der Stadtrat mit 26:0 einverstanden.

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