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Aichach: Stadtrat sagt Nein zu 240 Meter hohem Windrad

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Stadtrat sagt Nein zu 240 Meter hohem Windrad

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    Gegen ein gut 240 Meter hohes Windrad im Allenberger Forst sprach sich der Aichacher Stadtrat aus.
    Gegen ein gut 240 Meter hohes Windrad im Allenberger Forst sprach sich der Aichacher Stadtrat aus. Foto: Marcus Merk (Symbolfoto)

    Genau 241 Meter hoch soll das Windrad werden, das die Firma Uka Meißen östlich von Aichach im Allenberger Forst bauen will. Das geht aus dem Genehmigungsantrag hervor, der nun im

    Wie berichtet, will das sächsische Unternehmen Uka Meißen Projektentwicklung gemeinsam mit der Firma Vensol Neue Energie GmbH aus Babenhausen Windkraftanlagen im Allenberger Forst zwischen den Stadtteilen Untergriesbach, Untermauerbach und Oberwittelsbach bauen. Beim Landratsamt sind bislang Anträge für zwei Windräder eingegangen. Für eines sind die Unterlagen komplett und es läuft das Verfahren für die immissionsrechtliche Genehmigung, in der auch die Baugenehmigung enthalten ist. Dieser Antrag lag nun im Stadtrat vor.

    Grundstück auf ehemaliger Konzentrationsfläche

    Wie Bauamtsleiterin Carola Küspert erläuterte, soll auf einem Grundstück der Gemarkung Untergriesbach ein Windrad des Typs Vestas V150-5.6 gebaut werden. Bei einer Nabenhöhe von 166 Metern und 150 Metern Rotordurchmesser wäre die Anlage insgesamt 241 Meter hoch. Bau und Unterhalt sollten über die Weiherstraße und angrenzende Feldwege erfolgen. Das Grundstück, auf dem das Windrad stehen soll, liegt zum Teil in der ehemaligen Konzentrationsfläche für Windkraft „Wind 1a“. Diese hatte der Stadtrat 2013 mit zwei weiteren Flächen bei Hiesling und im Blumenthaler Forst ausgewiesen. Letztere ist bereits bebaut. Er wollte damit eine „Verspargelung“ des Stadtgebiets durch Windräder verhindern, die sonst als privilegierte Vorhaben überall hätten beantragt werden können.

    Diese Konzentrationsflächen hat der Stadtrat aber im März 2019 aufgehoben. Der Grund: Die zwischenzeitlich in Bayern eingeführte 10-H-Regelung, die besagt, dass Windräder zehnmal so weit von zusammenhängender Wohnbebauung entfernt sein müssen, wie sie hoch sind. Die Aichacher sollten nicht schlechter gestellt sein als die Bürger anderswo in

    Windkraft: Privilegierung nur mit 10-H

    Laut Küspert gelten Windkraftanlagen aktuell nur dann als privilegierte Anlagen, wenn die 10-H-Regelung eingehalten ist. Bei 241 Metern Höhe müsste das Windrad also gut 2400 Meter von den nächsten Häusern entfernt sein. Tatsächlich wären es nur gut 1000 Meter, etwa 4-H. Für die fehlende Abstandsfläche hat die Uka Meißen laut Küspert eine Abweichung beantragt. Dem werde nicht zugestimmt. Damit gelte das Windrad nicht als privilegiert, sondern als sonstiges Bauvorhaben.

    Ein solches ist laut Küspert aber nur dann im Einzelfall im Außenbereich zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen, zum Beispiel die die Darstellung im Flächennutzungsplan. Das Grundstück bei Untergriesbach ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, ein Windrad gilt als gewerbliche Anlage. Das, die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die erdrückende Wirkung wegen des zu geringen Abstands sprechen laut Küspert gegen die Genehmigung.

    Auch die Erschließung sah die Bauamtsleiterin nicht gesichert: Die Feldwege seien für die zu erwartende Belastung nicht geeignet. Ohne Diskussion stimmte der Stadtrat ab und verweigerte mit 27:3 Stimmen sein Einvernehmen. Die Gegenstimmen kamen von Magdalena Federlin und Marion Zott (Grüne) sowie Hermann Langer (CSU).

    Bebauungsplan soll Abstandsregelung sichern

    Auch im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Windkraft: Für die ehemalige Konzentrationsfläche, auf der Uka nun bauen will, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser soll regeln, dass dort nur Windkraftanlagen gebaut werden können, die den Abstand von 10 H zur nächsten Wohnbebauung einhalten. Das Grundstück, auf dem Uka bauen will, soll komplett im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen und nicht nur zum Teil wie bisher.

    Für Federlin stellte sich die Frage, ob das nicht ein überflüssiger Verwaltungsakt sei. Karl-Heinz Schindler (SPD) widersprach. Er gehe davon aus, dass das Windrad nicht genehmigungsfähig ist. Der Bebauungsplan sei eine Absicherung „für den Fall des Falles“. Diese Ansicht teilte die Mehrheit im Stadtrat, zumal eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen ist. Mit 28:2 Stimmen beschloss der Rat, den Bebauungsplan aufzustellen. Dagegen stimmten Federlin und Zott.

    Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde eine Veränderungssperre erlassen. Zug um Zug sollen laut Küspert auch für die weiteren ehemaligen Konzentrationsflächen Bebauungspläne aufgestellt werden.

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