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Sitzung: Weg frei für Wohnanlage am Erdweg

Sitzung

Weg frei für Wohnanlage am Erdweg

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    Mit einer ganzen Reihe von Bebauungsplänen und Satzungen hat sich der Bauausschuss des Pöttmeser Marktgemeinderats in seiner jüngsten Sitzung befasst, wie Bauamtsleiter Stefan Wolf auf Nachfrage berichtet.

    Frei ist jetzt der Weg für den Bau einer Wohnanlage am Erdweg im Pöttmeser Ortskern. Dort plant die Hypdata Immobilien GmbH ein Wohnhaus mit 17 Wohn- und zwei Gewerbeeinheiten sowie ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen. Das Landratsamt sah darin ein deutliches Übergewicht an Wohnnutzung in dem Mischgebiet und legte sein Veto ein. Um das Projekt zu ermöglichen, hat die Gemeinde den Bebauungsplan geändert. Diese Änderung wurde jetzt mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen, der Bebauungsplan wird laut Wolf am 20. Dezember rechtskräftig.

    für Kinderkrippe Damit der Kindergarten Spatzennest um die geplante Kinderkrippe erweitert werden kann, muss die Gemeinde den Bebauungsplan „Pöttmes-Ost“ ändern. Das Verfahren ist jetzt mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen worden.

    gesichert Gesichert ist auch der Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage an der Staatsstraße 2035 zwischen Pöttmes und der Abfahrt Schorn über das Jahr 2020 hinaus: Zu diesem Zweck wurde der Bebauungsplan „Sondergebiet Baustoffrecycling Weiherau“ aufgestellt. Für diesen hat der Bauausschuss einstimmig den Satzungsbeschluss gefasst. Er wird ebenfalls am 20. Dezember rechtskräftig.

    Die Schreinerei Sturm will Garagen an der Augsburger Straße in Pöttmes zu Firmenräumen umbauen. Auch hier musste der Bebauungsplan dafür geändert werden. Auch hier wurde der Satzungsbeschluss gefasst.

    Mit einer Einbeziehungssatzung schafft die Gemeinde Baurecht für ein Wohnhaus im Norden von Reicherstein. Der Satzungsbeschluss ist gefasst. Das gleiche gilt für ein Wohnhaus, das in Schnellmannskreuth entstehen soll. Die Ausgleichsflächen müssen laut Wolf noch gesichert werden.

    Erst am Anfang steht die dritte Änderung der Ortsrandsatzung „Reicherstein-Süd“. Mit dieser soll einem Friseursalon ermöglicht werden, zu erweitern. Der Entwurf wurde vom Bauausschuss einstimmig gebilligt. Am 2. Januar wird die Änderung öffentlich ausgelegt.

    Ebenfalls am Anfang steht das Verfahren, mit dem Baurecht für ein Wohnhaus in der Siedlung „An der Eben“ in Grimolzhausen geschaffen werden soll. Wie Wolf berichtet, soll dort ein Wohnhaus entstehen. Weil die Siedlung, die bislang aus fünf Häusern besteht, im baurechtlichen Außenbereich liegt, soll das nun durch eine Außenbereichssatzung ermöglicht werden. Der Ausschuss billigte den Entwurf. Auch er geht Anfang Januar in die öffentliche Auslegung.

    Ein Bauantrag war Thema in der Sitzung. In Echsheim soll bei einer Biogasanlage eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle gebaut werden, außerdem eine Halle mit einer Wiegeeinrichtung. Das Bauvorhaben gilt laut Wolf als privilegiert. Der Ausschuss hatte keine Einwände. (bac)

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