Ein Antrag auf den Ausbau eines Dachgeschosses mit einer Gaube war der Auslöser für eine grundsätzliche Diskussion im Sielenbacher Gemeinderat. Die Gaube entsprach nicht den Vorgaben des Bebauungsplans "Am Weiherbach". Darin ist festgelegt, dass eine Gaube maximal ein Drittel der Dachfläche haben darf. Soll also der rund 40 Jahre alte Bebauungsplan überarbeitet und aktualisiert werden? Oder reicht über eine Befreiung von den Vorgaben?
Sielenbach