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Sexueller Missbrauch: Ex-Pfarrer muss sich vor Gericht verantworten

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Sexueller Missbrauch: Ex-Pfarrer muss sich vor Gericht verantworten

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    Der heute 65-jährige Beschuldigte war bis vor elf Jahren Seelsorger in einer Gemeinde im nördlichen Teil des Landkreises. Die fünf Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollen sich laut Hofmeister im Zeitraum von 1994 bis 1999 zugetragen haben. Der Geistliche ist seit seinem Abschied aus der Gemeinde nicht mehr Pfarrer und wurde heuer im März von der Diözese Augsburg auch von seinen damaligen kirchlichen Aufgaben (ohne Kontakt zu Jugendlichen) entbunden. Der Tatvorwurf sexueller Missbrauch beziehe sich im Strafrecht nicht etwa auf missverständliche Berührungen, sondern auf körperliche Handlungen, um sich sexuell zu erregen, so Richter

    Diözese: Ultimatum für Priester im März nach neuen Hinweisen

    Der plötzliche und "freiwillige Abschied" (so die Diözese damals) des Pfarrers aus seiner Gemeinde vor elf Jahren war schon damals begleitet von unterschwelligen Kindesmissbrauchs-Gerüchten über angebliche Vorfälle bei seiner Jugendarbeit und Ausflügen mit Ministranten in der Kommune mit mehreren Ortsteilen. Der Verdacht wurde von der Justiz aber nicht untersucht und von der Diözese damals auf Anfrage unserer Zeitung auch nachdrücklich bestritten. Im Frühjahr 2010, im Zuge der bundesweiten Vorwürfe gegen Priester und Ordensleute der katholischen Kirche, zwang die Diözese Augsburg den früheren Pfarrer dann nach "neuen Hinweisen" mit einem Ultimatum zu einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Diözese reagierte im März mit einer Pressemitteilung konkret auf eine Nachfrage der Aichacher Nachrichten wenige Tage zuvor. Darin war die Rede von Annäherungen des Pfarrers an Kinder "auf moralisch fragwürdige" Weise. Das Bistum hätte schon 1999 solche Hinweise von Eltern erhalten. Die hätten das Ordinariat damals allerdings ausdrücklich gebeten, "im Interesse ihrer Kinder kein öffentliches Aufsehen zu erregen" und von einer Strafanzeige abzusehen.

    Für Rechtsanwalt Nikolaus Fackler ist die "Hauptverhandlung nicht nötig". Sein Mandant habe Betroffenen Zeugenaussagen vor Gericht ersparen wollen: "Darum hätte er einen vom Richter erlassenen Strafbefehl auch akzeptiert."

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