Aichach Um „Selbstbestimmung im Alter und bei Krankheit – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ ging es in einem Vortrag, zu dem der Förderverein des Krankenhauses Aichach eingeladen hatte. Der 2. Vorsitzende des Fördervereins, Karl Moser, übernahm laut einer Mitteilung die Moderation des kurzweiligen Abends.
Vorsitzender des Ethikkomitees
Dr. Ingo Schilk, der als Anästhesist, Schmerztherapeut und Palliativmediziner im Aichacher Krankenhaus tätig und zudem Vorsitzender des Ethikkomitees der Kliniken an der Paar ist, ging zuerst auf die grundlegenden Definitionen der Ethik ein. Danach erklärte er den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und wann diese benötigt werden. Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Betroffene in einer Lage ist, in der er nicht mehr selbst Behandlungsmaßnahmen zustimmen oder ablehnen kann.
Eine Vollmacht für Notsituationen
Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person, in einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Betroffenen zu erledigen. Dazu gehört die Durchsetzung der Patientenverfügung. Beide setzen uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. In der anschließenden Diskussionsrunde wurden die Fragen der 30 Zuhörer beantwortet. (AN)