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Rehling: In Rehling darf künftig dichter gebaut werden

Rehling

In Rehling darf künftig dichter gebaut werden

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    In Rehling darf künftig dichter gebaut werden. Der Gemeinderat verzichtet auf eine eigene Satzung zu den Abstandsflächen.
    In Rehling darf künftig dichter gebaut werden. Der Gemeinderat verzichtet auf eine eigene Satzung zu den Abstandsflächen. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolfoto)

    Kürzere Abstandsflächen sieht die Neuregelung der Bayerischen Bauordnung vor, die zum 1. Februar in Kraft tritt. Der Gemeinderat Rehling sprach in seiner jüngsten Sitzung nur kurz darüber.

    Bürgermeister Christoph Aidelsburger sagte, er habe das Thema „absichtlich nicht auf die Tagesordnung gesetzt“. Zu kompliziert und umfangreich sei die Neuordnung, um auf die Schnelle zu entscheiden. "Und ich bin dagegen, hier gleich eine neue Satzung zu verabschieden, wie es manch andere Gemeinde schon praktiziert hat“, sagte Aidelsburger.

    Rehlinger wollen sich an "geltendes Recht" beim Bauen halten

    Die Rehlinger wollen vorerst keine neue Satzung aufstellen, "denn geltendes Recht hier wieder einzufrieren, sehen wir als nicht richtig an“, so der Bürgermeister wörtlich. Zudem sei seit Jahren eine Nachverdichtung im Ortszentrum erwünscht, die nun erfolgen könne, so Aidelsburger wörtlich.

    Das Papier, das künftig die Gebäudeabstände neu regelt, sei sehr umfangreich und müsse im Detail und auf den Ort abgestimmt betrachtet werden. Die wichtigsten Passagen aus dem Papier will Aidelsburger den Ratsmitgliedern erst noch zur Durchsicht zukommen lassen und falls erforderlich das Thema anschließend noch einmal in einer Sitzung behandeln.

    Bauvoranfragen und Bauanträge Ohne größere Diskussionen wurden zwei Bauvoranfragen und ein Bauantrag durchgewunken. In einer Bauvoranfrage ging es um die Aufstockung eines Wohngebäudes, den Ausbau des Wohngebäudes und der Garage und einen Teilabbruch bestehender Gebäude an der Straße Kleiner Hamberg. Eine weitere Bauvoranfrage lag vor für ein unterkellertes Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage in der Lechauenstraße am östlichen Ortseingang von St. Stephan. Auch hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, vorausgesetzt dass die Erschließung gesichert und vom Bauherrn noch entsprechend nachgewiesen werden kann. Ohne Gegenstimme blieb auch der Bauantrag für eine Maschinenunterstellhalle in Allmering.

    Zufahrt asphaltiert Bereits im März 2020 hat der damalige Gemeinderat einem Wunsch der Gärtnerei Hessing seine Zustimmung erteilt. Diese wollte die Zufahrtsstraße von der Kreisstraße zur Gärtnerei am Taglilienfeld auf eigene Kosten asphaltieren. Damals lag ein Angebot über 13.375 Euro vor. Jetzt bat die Gärtnerei die Gemeinde, sich doch an den Kosten zu beteiligen. Begründet wird dies mit den vielen Besuchern, die die Zufahrt während der Blütezeit des Taglilienfeldes nutzen. In der Diskussion befürchteten mehrere Gemeinderäte, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, wenn die Gemeinde hier mitfinanziert. Dem Antragsteller wurde empfohlen, für die gewünschte Ausbaumaßnahme auch den nördlichen Nachbarn (Fuchsfarm) mit einzubinden, um die Kosten aufzuteilen. Bürgermeister Christoph Aidelsburger schlug vor, dass sich die Gemeinde mit zehn Prozent der Kosten beteiligen soll. Das wurde mit 8:6 Stimmen beschlossen.

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