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Rehling: 43 Bauplätze: So vergibt Rehling die begehrten Grundstücke

Rehling

43 Bauplätze: So vergibt Rehling die begehrten Grundstücke

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    Östlich von Rehling entsteht ein neues Baugebiet mit 43 geplanten Wohnhäusern. Es liegt zwischen der nördlich bebauten „Lange Wand“ und im Vordergrund der Hambergstraße, an der sich südlich die Wohnbebauung anschließt.
    Östlich von Rehling entsteht ein neues Baugebiet mit 43 geplanten Wohnhäusern. Es liegt zwischen der nördlich bebauten „Lange Wand“ und im Vordergrund der Hambergstraße, an der sich südlich die Wohnbebauung anschließt. Foto: Josef Abt (Archivbild)

    Kurz vor Jahresende verstärkt der Rehlinger Gemeinderat noch einmal die Aktivitäten für das neue Baugebiet. Vor allem die Vergabe der 43 Baugrundstücke hat nach Aussage von Bürgermeister Christoph Aidelsburger Priorität, damit Geld in die Gemeindekasse fließt. Die Baumaschinen stehen zur Erschließung bereits in den Startlöchern. Bereits am Montag sollen die ersten Erdbewegungen stattfinden. Für diese Bauplätze waren vor Längerem die Vergaberichtlinien festgelegt worden. Einige Punkte wurden nun im Gemeinderat angepasst.

    Die Bewerbungsfrist für die Grundstücke in dem Baugebiet „Zwischen Lange Wand und Hambergstraße“ lief am 15. Oktober ab. Die eingegangenen Bewerbungen wurden auf Basis der bestehenden Vergaberichtlinien bepunktet und ausgewertet. Aus dem Kreis der ursprünglich 162 Bewerbungen gingen 83 Kaufinteressenten ein, davon 34 mit aktuellem Wohnort in Rehling.

    Bewerber für Bauplätze in Rehling konnten ergänzende Angaben machen

    Die Bewerber hatten die Möglichkeit, ergänzende Angaben zu den vorgegebenen Kriterien zu machen und zu begründen. Von dieser Möglichkeit machten sie regen Gebrauch. Der Gemeinderat musste sich nun mit den abweichenden Fragen der Bauplatzwerber befassen. Demnach soll die Verwaltung die Ausnahmen von derzeit selbst genutztem Wohneigentum in allen Fällen genau prüfen und entscheiden.

    In die Sonderfallregelung der nochmaligen Prüfung fallen auch die Hinweise, dass bei einem Bauplatzerwerb die künftige Pflege eines Familienmitgliedes umgesetzt werden könne. Angerechnet wird in der Bewertung auch eine nachgewiesene Schwangerschaft. Stichtag für den Beginn ist der 6. Februar. Unberücksichtigt bleibt die Zusage einiger Bewerber, dass in Verbindung mit einer Bauplatzzusage ein Gewerbe nach Rehling verlagert werde.

    Name für Erschließungsstraße im neuen Rehlinger Baugebiet steht fest

    Der Gemeinderat stimmte einem Angebot der LEW Verteilnetz für die Straßenbeleuchtung in dem neuen Baugebiet zu. Es handelt sich um 23 LED-Leuchten für die Erschließungswege im Baugebiet im Gesamtwert von 78.000 Euro.

    Nachdem die Namensgebung der Erschließungsstraße in dem Neubaugebiet in der vorherigen Gemeinderatssitzung offen geblieben war, einigte sich die Runde dieses Mal auf „Am Brunnen“. Unweit dieses Baugebietes in östlicher Richtung hatte in früheren Jahren ein Brunnen bestanden. Die Namensgebung erfolgt für die Haupterschließungs- und die drei kleineren Stichstraßen.

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