Das Kreuz auf dem Grab im nördlichen Landkreis war nicht mehr in seiner Verankerung, Blumen ausgerissen und eine Kerze umgeworfen. Verantwortlich dafür sollten zwei Mitarbeiter eines Steinmetzbetriebes aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sein. Sie erhielten wegen Störung der Totenruhe, Sachbeschädigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Strafbefehle über jeweils 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro). Dagegen legten die 23 und 50 Jahre alten Männer Einspruch ein. Deshalb stand das geschändete Grab nun im Zentrum einer Gerichtsverhandlung in Aichach.
Prozess in Aichach