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Prozess in Aichach: Prozess in Aichach: Streit zwischen Vermieterin und Mieter eskaliert

Prozess in Aichach

Prozess in Aichach: Streit zwischen Vermieterin und Mieter eskaliert

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    Am Amtsgericht in Aichach musste sich eine 36-jährige Vermieterin aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg verantworten.
    Am Amtsgericht in Aichach musste sich eine 36-jährige Vermieterin aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg verantworten. Foto: Katja Röderer (Archiv)

    An einer abgeschlossenen Kellertüre entzündete sich im Februar vergangenen Jahres ein Streit zwischen Mieter und Vermieter. Er endete damit, dass die 36-jährige Vermieterin Metallteile gegen das Auto ihres 42-jährigen Mieters warf und das Schubfach einer Spülmaschine nach dessen Frau. Am Mittwoch musste sich die Vermieterin aus dem nördlichen Landkreis wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.

    Einig waren sich die beiden Parteien in ihren Aussagen nur in einem: Es gab in der Nacht einen emotional ziemlich aufgeladenen Streit um eine abgeschlossene Kellertüre . Die Angeklagte wies alle von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe von sich. Sie beschrieb sich als Opfer, das vom Mieter beschimpft und bedroht worden war.

    Die Vermieterin weist alle Vorwürfe weit von sich

    Für die Verletzungen der Mieterin am Kopf, die laut Staatsanwaltschaft von dem Wurf mit dem Spülmaschinenschubfach stammten, hatte die 36-Jährige eine andere Erklärung: Der 42-jährige Mieter schlage seine Frau. Auch dem Vorwurf, dass sie Metallteile gegen das Auto ihres Mieters geworfen habe, widersprach sie. Das sei ein 52-Jähriger gewesen, der zu dem Zeitpunkt ebenfalls auf dem Anwesen der Angeklagten wohnte.

    Die Mietpreisbremse in Bayern

    Die neue Mietpreisbremse gilt in 162 bayerischen Städten und Gemeinden. In den betroffenen Kommunen dürfen Mieten bei neuen Verträgen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist.

    Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete nicht um mehr als 15 (statt 20) Prozent und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.

    Außerdem gibt es eine Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: Wer eine vermietete Wohnung kauft, darf dem aktuellen Mieter erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen.

    Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten nur für Neubauten und Wohnungen, bei denen eine umfassende, „grundhafte Sanierung“ durchgeführt wurde. (AL)

    Der 52-Jährige erlebte einen Teil des Streits mit. Er erzählte, wie die Vermieterin aufgebracht im Keller stand: „Sie hat rumgeschrien, weil Metallteile im Gang lagen.“ Wütend habe die Angeklagte alles rausgeschleppt und in seinen Anhänger geworfen, sagte der 52-Jährige. Weil das nicht sein Müll war, habe er die Teile zurück auf das Grundstück geworfen. Woraufhin die 36-Jährige sie gegen das Auto ihres Mieters geworfen habe.

    Der 42-jährige Mieter erzählte, wie die Vermieterin über eine Spülmaschine schimpfte, die zum Entsorgen im Keller stand: „Sie nahm ein Teil davon und warf es auf meine Frau.“ Laut ärztlichem Attest vom Folgetag waren keine Beule oder Hämatome zu sehen. Der 52-jährige Nachbar bestätigte jedoch, am gleichen Tag einen roten Fleck am Kopf der Mieterin gesehen zu haben.

    Inzwischen sind die Mieter umgezogen

    Das Ehepaar ist inzwischen umgezogen. Es werde also keine weiteren Vorfälle geben, sagte Staatsanwältin Beate Schauer und schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro einzustellen. Das lehnte die Angeklagte ab. Für die Staatsanwältin ergaben die Zeugenaussagen ein einvernehmliches Bild: „Es gibt keinen Grund, davon auszugehen, dass gelogen wurde.“ Zugunsten der 36-Jährigen wertete Schauer , dass der Mieter sie gegen Mitternacht rausgeklingelt hatte und es auch von seiner Seite zu Provokationen gekommen war. „Die Gemüter waren erhitzt. Das ist aber kein Grund, sich so zu verhalten“, sagte sie. Die Staatsanwältin plädierte wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung für eine achtmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldauflage von 3500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

    Verteidiger Marc Sturm forderte Freispruch für seine Mandantin. Aus seiner Sicht war die Beweisaufnahme „ein großes Fischen im Trüben“. Weder die Körperverletzung noch die Sachbeschädigung hätten nachgewiesen werden können.

    So beurteilt der Aichacher Amtsrichter den Fall

    Richter Walter Hell sah das anders. Er schloss sich in seinem Urteil der Staatsanwaltschaft an. Die 3500 Euro muss die Angeklagte an die Suchtfachambulanz Aichach bezahlen. Der Streit habe sich hochgeschaukelt, resümierte Hell . Nachdem der Richter erlebt hatte, wie gefühlsbestimmt sich die Angeklagte in der Verhandlung verhielt, „kann ich mir gut vorstellen, wie sie in der Nacht emotional drauf war“.

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