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Prozess in Aichach: Prozess: Schlug Aichacher ein Kind mit einer Eisenstange auf den Po?

Prozess in Aichach

Prozess: Schlug Aichacher ein Kind mit einer Eisenstange auf den Po?

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    In Aichach stand jetzt ein Mann vor Gericht, der ein Kind mit einer Eisenstange geschlagen haben soll.
    In Aichach stand jetzt ein Mann vor Gericht, der ein Kind mit einer Eisenstange geschlagen haben soll. Foto: Katja Röderer (Archivbild)

    Mit einer Eisenstange soll ein 58-jähriger Aichacher einem elfjährigen Jungen auf den Rücken und das Gesäß geschlagen haben. Das war jedoch erst zur Sprache gekommen, als der Junge zusammen mit seiner Mutter den Aichacher wegen einem anderen Vorfall ein paar Tage später bei der Polizei anzeigte. Jetzt musste sich der 58-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschutzgericht am Amtsgericht Aichach verantworten. Das Jugendschutzgericht behandelt Verfahren, die Straftaten von Erwachsenen an Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben.

    Zusammen mit einem Freund spielte der Elfjährige im Januar 2020 vor dem Haus. Die beiden hatten Eisenstangen im Gebüsch gefunden und schlugen damit auf die Straße. Vor Gericht erzählte der Elfjährige: „Wir haben Funken gemacht.“ Dann sei der 58-Jährige aus der Wohnung gekommen, habe ihm die Stange abgenommen und ihm „hinten drauf auf den Po“ geschlagen. Laut Aussage des Elfjährigen tat es sehr weh, der Schmerz verging aber bald wieder. Ob der 58-Jährige einmal oder öfter zugeschlagen hatte, konnte der Junge nicht mehr sagen. Laut Anklage soll der Aichacher ihm mit der rund 50 Zentimeter langen Eisenstange auf den Rücken, das Gesäß, den Oberschenkel und in die Kniekehle geschlagen haben. Der Angeklagte selbst schwieg vor Gericht.

    Prozess in Aichach: Kinder brachten sich mit Sprung in die Wiese in Sicherheit

    Zur Sprache gekommen war der Vorfall erst, als der Elfjährige vier Tage später zur Polizei ging. Allerdings wegen eines anderen Vorfalls. Er hatte abends wieder zusammen mit seinem Freund auf der Straße gespielt und wieder mit den Stangen auf den Boden geschlagen, als der Aichacher mit dem Auto auf die beiden zugefahren war. Bei der Polizei hatte der Elfjährige danach folgendes gesagt: „Er ist auf uns zugefahren und hat überhaupt nicht gebremst.“ Wenn sie nicht weggegangen wären, hätte er sie überfahren, erzählte er. Sein Freund bestätigte das in seiner Aussage vor Gericht: „Ich habe gedacht, dass er mich zusammenfährt.“ Die beiden Jungs brachten sich nach eigener Aussage durch einen Sprung in die Wiese in Sicherheit.

    Die Ehefrau des Angeklagten, die als Beifahrerin mit im Auto saß, schildert den Vorfall anders. Sie sagte aus, dass sie in Schrittgeschwindigkeit neben die Kinder gefahren seien. „Wir haben gesagt, dass es dunkel ist, sie wieder die Stangen in der Hand haben und sie sollen schauen, dass sie heimkommen“, sagte die 51-Jährige aus. Um den Vorfall mit dem Auto ging es bei der Verhandlung nicht. Jugendrichterin Eva-Maria Grosse und Staatsanwalt Dennis Schreiber interessierte es aber, um sich ein Bild des 58-Jährigen machen zu können.

    Aichacher Staatsanwalt: „Absolut verabscheuungswürdiges Verhalten“

    Der Staatsanwalt sah den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach der Beweisaufnahme bestätigt. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er keine Vorstrafen hat und der Elfjährige nicht verletzt war. Auf ein Kind mit einer Eisenstange einzuschlagen, hielt Schreiber aber „für ein absolut verabscheuungswürdiges Verhalten“. Er sagte: „In einer solchen Situation so zu reagieren, ist absolut das Letzte.“ Er plädierte für eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe sowie als Auflage die Zahlung von 4500 Euro an den Kinderschutzbund.

    Verteidiger Christian Geßler forderte Freispruch. Es gebe weder Fotos noch einen Arztbericht über die Verletzungen, argumentierte er. Außerdem hatte die Polizeibeamtin ausgesagt, dass sie vier Tage später nichts gesehen hätte, was sie hätte dokumentieren können. Geßler war skeptisch, ob der Vorfall mit der Eisenstange überhaupt stattgefunden hatte. Er wies darauf hin, dass sein Mandant wegen seiner Schwerbehinderung nicht in der Lage sei, sich nach vorne zu bücken. Der Verteidiger fragte: „Wie hätte er ihn da verletzen sollen?“ Die Frage beantwortete der Angeklagte selbst in seinem Schlusswort. Er schilderte unter anderem, dass die Jungs mit den Stangen einen Spiegel und eine Scheibe von seinem Anhänger genommen und zerschlagen hätten. „Ich musste mich bücken und die Scherben aufräumen.“

    „Ein kleines Kind so anzugehen, das geht um ein Vielfaches zu weit.“

    Jugendrichterin Grosse war überzeugt, dass der Angeklagte mit der Eisenstange auf den Jungen eingeschlagen hatte: „Ich habe keine Anhaltspunkte dafür, warum ich den Jungs nicht glauben sollte.“ Sie fand es erstaunlich, wie gut sich die beiden nach über einem Jahr noch an alles erinnerten: „Das zeigt mir, wie sehr sie beeindruckt waren.“ Zugunsten des 58-Jährigen sprach für die Richterin lediglich, dass er noch keine Vorstrafen hat. „Ein kleines Kind so anzugehen, das geht um ein Vielfaches zu weit.“ Sie verurteilte ihn zu zwölf Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er 2000 Euro an die Stiftung Bunter Kreis zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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